
Heute haben im Landtag von Nordrhein-Westfalen Experten und Sachverständige über das Epidemiegesetz diskutiert, das am Donnerstag vom Parlament verabschiedet werden soll. Peter Preuß, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Angela Erwin, rechtspolitische Sprecherin, erklärten, warum dieses Gesetz für NRW so wichtig ist.
Peter Preuß: „Wir befinden uns in einer historisch nie dagewesenen medizinischen Ausnahmesituation, die Staat und Gesellschaft herausfordert. Ziel des heute diskutierten Gesetzes ist, das Leben und die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Es ist Aufgabe des Staates, diese elementaren Werte zu schützen. Diese Schutzpflicht, so beschrieb es beispielsweise Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof von der Universität Düsseldorf, wird für den Staat zu einer Vorsorgepflicht. Es ist wichtig, dass der Staat, wenn die Notlage einer Epidemie von landesweitem Ausmaß entsteht, handlungsfähig bleibt. Über diese Notsituation entscheidet der Landtag. Die heutige Anhörung im Landtag hat ergeben, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich verfassungsgemäß ist, er aber an einigen Punkten konkretisiert werden muss.“
Angela Erwin: „Experten und Fachleute haben uns heute Hinweise u.a. zu den Stichworten Befristungen der Maßnahmen, Parlamentsvorbehalt, Bestimmtheitsgebot, Verhältnismäßigkeit, Berichtspflichten und Zitiergebot gegeben, mit denen das Gesetz verfassungskonform umgesetzt werden kann. Die CDU-Fraktion nimmt die heute geäußerten Anregungen der Sachverständigen und Verbände sehr ernst und wird Anregungen möglichst in gemeinsamen Änderungsanträgen einarbeiten, die noch stärker die Rechte des Parlaments berücksichtigen. Der Freiwilligkeit beim Einsatz von Personal sollte z.B. in Form des Aufbaus eines Freiwilligenregisters größtmöglicher Vorrang eingeräumt werden. Wir sind gerade in diesen Zeiten sehr an einer breiten parlamentarischen Mehrheit interessiert.“
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