A 13 Petitionen
Der Landtag hat mit dem Petitionsausschuss ein Gremium, welches für Bürgerinnen und Bürger da ist, die sich von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlen. Dass es eine solche Anlaufstelle im Parlament gibt, ist im Grundgesetz festgelegt. Grundsätzlich hat jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen das Recht, eine Petition einzureichen.