100 Millionen aus Glücksspiel für öffentliche und gemeinnützige Zwecke

10.11.2020
Summe wird auf Antrag von CDU und FDP deutlich erhöht

Ob Rubbellose, Oddset-Wetten, Fußball-Toto oder Spiel 77  - der Glücksspielstaatsvertrag regelt, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird. Seit 2014 wurde der bisherige Betrag von rund 87 Millionen Euro nicht erhöht. Auf Initiative der Regierungsfraktionen von CDU und FDP steigt der Betrag für gemeinnützige Institutionen, die sogenannten Destinatäre, nun um knapp 13 Mio. Euro auf insgesamt 100 Millionen Euro. Dies hat das Kabinett an diesem Dienstag mit der Ergänzungsvorlage für den Haushalt 2021 beschlossen. Dazu die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP):

„Von den Abgaben aus dem Glückspiel profitieren Sportverbände, die Kunststiftung des Landes, der Naturschutz, Stiftungen für Heimat- und Kulturpflege und die Wohlfahrtspflege. Die Bedeutung dieser sogenannten Destinatäre für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen ist außerordentlich hoch. Ab 2021 wird erwartet, dass die Konzessionseinnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen von WestLotto erhält, moderat steigen und dass mittelfristig nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist. Dies ist im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt.

Es ist daher folgerichtig, vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Einnahmen aus Glücksspiel den Fixbetrag für die Destinatäre zu erhöhen. Das heißt, dass die großen Sport-, Sozial- und Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen können. Seit dem Jahr 2014 hat es nämlich keine reale Erhöhung gegeben. Insgesamt wollen wir das Volumen von 87,3 auf 100 Millionen Euro erhöhen, also um gut 15 Prozent. Damit würdigen wir die gute und wichtige Arbeit, die die die Destinatäre leisteten, gerade im Bereich des Ehrenamts.“