Das Jurastudium fit für die Praxis von morgen machen

30.09.2026

Thorsten Schick (CDU) und Angela Erwin (CDU) zum Werkstattgespräch über die Reform der juristischen Ausbildung in NRW

Wie muss sich das Jurastudium verändern, damit es junge Menschen besser auf die juristische Praxis von morgen vorbereitet? Diese Frage stand am Dienstagabend im Mittelpunkt eines Werkstattgesprächs der CDU-Landtagsfraktion im Landtag. Unter dem Titel „Vom Hörsaal in die Praxis – Wie machen wir das Jurastudium besser?“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Studium, Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und studentischen Organisationen über die Zukunft der juristischen Ausbildung. Das Interesse war groß: Viele Studierende nutzten die Gelegenheit, ihre Erfahrungen und Forderungen einzubringen.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Schick, betonte zum Auftakt, dass die Reform der juristischen Ausbildung nur gemeinsam mit denen gelingen kann, die sie täglich erleben und gestalten: „Dass so viele junge Menschen hier sind, die mitten in ihrem Jurastudium, in der Examensvorbereitung oder im Referendariat stecken, ist stark. Sie können aus erster Hand sagen, was funktioniert, wo es hakt und wo Veränderungsbedarf besteht. In NRW haben wir bereits wichtige Schritte gemacht: mit dem integrierten Bachelor, mehr Flexibilität im Referendariat und den elektronischen Examensklausuren. Erst vor zwei Wochen haben wir den nächsten Schritt beschlossen: Künftig soll das staatliche juristische Prüfungsverfahren von der Anmeldung über die Durchführung und Korrektur bis hin zur Bekanntgabe der Ergebnisse und zur Einsichtnahme vollständig digital ablaufen. Aber die Welt, für die wir ausbilden, verändert sich weiter. Deshalb müssen wir uns fragen, welche Kompetenzen Juristinnen und Juristen künftig brauchen.“

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Erwin, unterstrich die Bedeutung des Themas: „Wenn man hier in die Reihen blickt, sieht man, wie groß das Interesse an der Zukunft der juristischen Ausbildung ist. Wir müssen gemeinsam nach vorne schauen und überlegen, wie wir junge Menschen bestmöglich auf die juristische Praxis von morgen vorbereiten.“

Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW, machte deutlich, dass die juristische Ausbildung angesichts der rasanten technologischen Entwicklung grundsätzlich neu gedacht werden müsse: „Wir müssen uns fragen, welche Juristinnen und Juristen wir künftig für einen resilienten Rechtsstaat brauchen. Wenn Prüfungen vor allem Detailwissen abbilden, stellt sich angesichts der Möglichkeiten von KI die Frage nach den eigentlichen juristischen Kernkompetenzen. Junge Juristinnen und Juristen müssen komplexe Probleme aufarbeiten und lösen können – nicht nur Wissen auswendig lernen.“
Carolin Koch, Vorsitzende der Landesfachschaft Jura NRW, brachte die Perspektive der Studierenden ein: „Aus ihrer Sicht gibt es deutlichen Reformbedarf.“ Sie hatte aber auch Lob im Gepäck: „Der integrierte Bachelor zeigt, dass Veränderungen möglich sind. Wir müssen darüber sprechen, wie wir den Pflichtfachstoff reduzieren, Praktika besser in das Studium integrieren und die Ausbildung an die digitale Realität anpassen. Gerade bei Hausarbeiten stellt sich die Frage, wie zeitgemäß die bisherigen Formate im Zeitalter von KI noch sind.“
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt und Honorarprofessor, hob die Bedeutung praxisnaher Kompetenzen hervor, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeiten: „Juristische Ausbildung muss stärker vermitteln, was im Berufsalltag tatsächlich gebraucht wird.“ Dazu gehöre die Fähigkeit, im Mandantengespräch die relevanten Informationen herauszuarbeiten: „Wir sollten stärker mit Vertragstexten und simulierten Mandantengesprächen arbeiten. Auch der Umgang mit KI muss Teil der Ausbildung sein – vor allem die Fähigkeit, KI-generierte Inhalte kritisch zu prüfen und mit der großen Wissensfülle sinnvoll umzugehen.“
Auch Vanessa Wafzig, Vorsitzende des RCDS NRW, sprach sich für eine Weiterentwicklung der Ausbildung aus: „Die juristische Ausbildung ist reformbedürftig. Gleichzeitig zeigen die bisherigen Reformen, dass Veränderungen möglich sind. Der juristische Bachelor ist dafür ein gutes Beispiel. Jetzt müssen wir weiter daran arbeiten, den Pflichtfachstoff zu reduzieren und die Ausbildung an die digitale Zeit anzupassen. Auch die Bedingungen für Praktika und die Korrektur von Prüfungsleistungen gehören auf den Prüfstand.“
Richter am Landgericht Christian Walz war den meisten Besucherinnen und Besuchern als Sprecher des Justiz-Podcasts RefPod bekannt. Er berichtete, dass er täglich Zuschriften von Referendarinnen und Referendaren erhält, die mit der Qualität und Ausgestaltung ihrer Ausbildung unzufrieden sind. „Die Grundstruktur der juristischen Ausbildung hat sich bewährt. Gerade bei den Prüfungen ist aber vieles aus dem Ruder gelaufen. Wir brauchen eine Entschlackung des Prüfungskanons und müssen uns beispielsweise auch über die Ausgestaltung und Länge der Klausuren Gedanken machen.“

Nordrhein-Westfalen hat bereits wichtige Reformen der juristischen Ausbildung umgesetzt. Dazu zählen der integrierte Bachelor im Jurastudium, flexiblere Möglichkeiten im juristischen Vorbereitungsdienst sowie elektronische Klausuren in den staatlichen Prüfungen. Zuletzt wurde zudem beschlossen, das staatliche juristische Prüfungsverfahren künftig von der Anmeldung über die Durchführung und Korrektur bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse und Einsichtnahme vollständig digital abzubilden.

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