Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag über die finanzielle Situation der Kommunen in Corona-Zeiten debattiert. Dazu stellt Guido Déus, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fest, dass der von SPD und Grünen in Endlosschleifen geforderte Rettungsschirm längst existiert:
„Der Landtag hat bereits vor drei Monaten mit dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro ein umfassendes Maßnahmenpaket auch für unsere Kommunen beschlossen. Gestern hat Ministerpräsident Armin Laschet das „Nordrhein-Westfalen-Programm, Teil I“ mit insgesamt 8,9 Milliarden Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige sowie einem Investitionsvolumen für unsere Kommunen von stolzen 3,9 Milliarden Euro zur Flankierung vorgelegt: Ausfallende Gewerbesteuereinnahmen werden landesseitig mit 1,4 Milliarden Euro kompensiert, zuzüglich 1,4 Milliarden vom Bund. Dazu kommt eine Sicherung des ÖPNV durch Erstattung von Fahrgeldausfällen landesseitig in Höhe von 200 Millionen Euro und die vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020 in Höhe von 132 Millionen Euro. Dazu kommen Sofortprogramme und Maßnahmen für unsere Innenstädte, kommunale Straßen, Radwege und ÖPNV und vieles mehr.
Auch SPD und Grüne müssten allmählich erkennen: Der kommunale Rettungsschirm existiert längst, wird gelebt und beständig ausgebaut. Unterstellungen, wir würden unsere Kommunen im Stich lassen, sind schlichtweg falsch. SPD-Bundesfinanzmister Olaf Scholz hatte zuletzt große Erwartungen für die Einrichtung eines Altschuldenfonds geweckt, diese aber nicht erfüllen können. Allerdings wäre ein solcher Fonds ohne eine gleichzeitige und nachhaltige Beseitigung der Ursachen für die Aufnahme von Schulden ein geradezu fahrlässiger Umgang mit Finanzmitteln. Es ist daher von enormer Bedeutung für die kommunale Finanzlage, dass durch die zusätzliche Übernahme von 25 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Bund eine wesentliche Ursache für die Entstehung von Schulden beseitigt wurde! Der hier gestellten Anträge von SPD und Grünen bedarf es dazu nicht.“
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