„Der Staat schützt Menschen, die sich nicht selbst schützen können“

05.04.2022
Peter Preuß zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes

Der Landtag hat am heutigen Dienstag die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes beschlossen. Ziel ist ein besserer Gewaltschutz in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dazu erklärt unser sozialpolitischer Sprecher Peter Preuß:

„Die Vorfälle in einem Behindertenwohnheim haben 2019 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Menschen – so der Vorwurf – wurden dort, wo sie sicher und behütet sein sollten, eingesperrt und mit Medikamenten ruhig gestellt. Der Fall warf ein hässliches Schlaglicht auf die herausfordernde Arbeit in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen und in der Pflege – aber eben auch darauf, dass Maßnahmen der Freiheitsentziehung dort zu oft und zu willkürlich ergriffen werden. Der Staat muss die Schwächsten in der Gesellschaft stärken und die Menschen schützen, die sich selbst nicht schützen können. Er muss aber auch für die Mitarbeitenden in einem so wichtigen sozialen Feld Strukturen bereitstellen, in denen sie ihre Arbeit gut, professionell und im Sinne der Menschen machen können. Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz schaffen wir eine effiziente Prüf- und Kontrollstruktur, die Missbrauch, Gewalt und unrechtmäßige Freiheitsentziehung künftig verhindern soll.

Das Gesundheitsministerium hat auf die Vorfälle in NRW reagiert und eine Expertenkommission mit der Aufarbeitung betraut, welche die Grundlage für das neue Gesetz geliefert hat. Die Ergebnisse haben uns klare Missstände in der Behindertenhilfe sowie in den Kontrollbehörden aufgezeigt. Wir sorgen für rechtliche Klarheit, welche Maßnahmen für die Mitarbeitenden rechtmäßig sind und welche nicht. Und wir regeln einen engeren Dialog der Kontrollbehörden mit Gerichten. Ein neues Beratungsgremium aus den Trägern, dem Land sowie den Landschaftsverbänden wird zudem Plattform für einen fachlichen Austausch in der Behindertenhilfe in NRW sein. So erfüllen wir auch unseren Auftrag aus der UN-Behindertenkonvention, Menschen mit Behinderungen durch unsere Gesetzgebung vor Gewalt zu schützen.“

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