Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie mich mit drei erschütternden Beispielen beginnen, die uns alle betroffen machen sollten.
Im Jahr 2012 kam es im Jobcenter Neuss zu einem entsetzlichen Angriff: Eine 32-jährige Sachbearbeiterin wurde in ihrem Büro von einem Klienten mit einem Messer getötet. Sie war Mutter eines kleinen Kindes. Was hat sie getan? Sie hat ihre Arbeit gemacht, Entscheidungen im Rahmen des Rechts getroffen, stellvertretend für unseren Staat.
Im April 2020 wurde in Gelsenkirchen ein Polizeibeamter des Spezialeinsatzkommandos Münster erschossen, während er einen Durchsuchungsbeschluss vollstreckte. Er hat sein Leben im Dienst für die Sicherheit anderer verloren – ein tragisches Beispiel dafür, welche Gefahren Menschen in Uniform täglich auf sich nehmen, um uns zu schützen.
Und erst im September 2025 wurde in Essen eine Lehrerin an einem Berufskolleg von einem Schüler mit einem Messer schwer verletzt. Eine Tat, die uns einmal mehr vor Augen führt: Gewalt gegen Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen kann überall und jederzeit passieren – im Klassenzimmer, im Jobcenter, im Ordnungsamt oder im Gerichtssaal.
Diese Ereignisse sind keine Einzelfälle mehr. Immer häufiger werden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – ob Lehrkräfte, Polizisten, Jobcenter-Mitarbeiter oder Verwaltungsangestellte – beleidigt, bedroht, angegriffen. Sie stehen an vorderster Front, dort, wo der Staat mit den Bürgerinnen und Bürgern in direkten Kontakt tritt. Und sie dürfen dabei nicht schutzlos bleiben.
Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit dem Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz der Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen schaffen wir endlich eine klare datenschutzrechtliche Grundlage, damit öffentliche Stellen diejenigen Personen erfassen dürfen, von denen nachweislich eine Gefahr ausgeht – etwa nach einem tätlichen Angriff, einer Bedrohung oder einem Hausverbot. Damit ermöglichen wir es Behörden, Informationen über solche Vorfälle strukturiert und rechtssicher zu verarbeiten – nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung. Denn wer einmal eine Kollegin oder einen Kollegen angegriffen hat, soll nicht einfach unbemerkt wieder in derselben Behörde vorstellig werden können.
Zugleich gilt: Dieses Gesetz ist maßvoll und verhältnismäßig. Es erlaubt keine pauschale Datensammlung, keine „schwarzen Listen“, keine Stigmatisierung. Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn ein konkreter Anlass besteht – etwa ein Hausverbot oder eine Strafanzeige. Die Nutzung ist zweckgebunden: ausschließlich zum Schutz der Beschäftigten und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Zugriffe werden dokumentiert, auf notwendige Bereiche beschränkt und die Speicherung ist zeitlich begrenzt – maximal fünf Jahre. Damit bleibt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt.
Das Ziel ist klar:
- Wir wollen, dass Beschäftigte im Dienst des Landes und der Kommunen ihre Arbeit sicher, respektiert und ohne Angst verrichten können.
- Wir wollen Behörden, die handlungsfähig bleiben – auch in schwierigen Situationen.
- Und wir wollen ein System, das Schutz und Datenschutz miteinander verbindet, statt sie gegeneinander auszuspielen.
Die Anhörung hat gezeigt: Die kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaften, auch die Landesdatenschutzbeauftragte erkennen den Bedarf an – sie alle bestätigen, dass es diese gesetzliche Grundlage braucht. Es herrscht Einigkeit über das Ziel: mehr Sicherheit für diejenigen, die täglich Verantwortung für unser Gemeinwesen tragen.
Meine Damen und Herren,
wer Beschäftigte öffentlicher Stellen angreift, greift unseren Staat an. Deshalb setzen wir mit diesem Gesetz ein klares Zeichen:
- Wir schützen diejenigen, die uns schützen.
- Wir sorgen für Respekt gegenüber Menschen, die Verantwortung übernehmen – ob im Klassenzimmer, auf der Straße, im Rathaus oder im Gericht.
- Wir stärken den Rechtsstaat, indem wir ihn wehrhaft machen – nicht durch Misstrauen, sondern durch klare Regeln und Verantwortung.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.
Für Sicherheit, Respekt und eine starke Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Für die Menschen, die Tag für Tag für uns alle ihren Dienst tun.
Vielen Dank.

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