„Gesetzentwurf schafft Balance von Freiheit und Sicherheit“

06.05.2021
Christos Katzidis zur Anhörung zum neuen NRW-Versammlungsgesetz

Der Innen- und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages haben an diesem Donnerstag Sachverständige zum neuen NRW-Versammlungsgesetz angehört. Dazu erklärt unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis:

„Dass NRW endlich ein modernes Versammlungsgesetz bekommt, hat die NRW-Koalition im Koalitionsvertrag versprochen – und dieses Versprechen setzen wir jetzt um. Der Entwurf der Landesregierung greift aktuelle Entwicklungen auf, stärkt einerseits die Versammlungsfreiheit und gibt andererseits der Polizei Rechtssicherheit, um durchzugreifen, wenn diese Freiheit für Attacken auf unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie missbraucht wird. Uns ist es wichtig, die Versammlungsfreiheit nachhaltig zu stärken und ein modernes, zukunftsorientiertes Versammlungsgesetz zu schaffen. Dieses Versammlungsgesetz wird eine Balance von Freiheit und Sicherheit schaffen.

Eine Besonderheit des Gesetzentwurfes ist, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und so auch deren Schutz bereits bei zwei Personen und somit der kleinstmöglichen Einheit greift. In diesem Punkt weitet der Entwurf der Landesregierung die Versammlungsfreiheit im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der SPD aus, der eine Versammlung erst ab drei Personen definiert. Auch bei den Störungen unterscheiden sich die beiden Gesetzentwürfe. Während das Störungsverbot bei dem SPD-Entwurf erst bei erheblichen Behinderungen greift, verlangt der Gesetzentwurf der Landesregierung dagegen keine Erheblichkeit, so dass Versammlungen besser geschützt werden können. Im Gegensatz zu dem sozialdemokratischen Entwurf sendet unser Gesetzestext zudem ein klareres Zeichen an Rechtsextremisten und Nazis: Deren Aufmärsche an historischen Daten wie dem 9. November oder rund um Holocaust-Gedenkstätten werden wir in einem eigenen Paragrafen nicht mehr erlauben.

Bei der Sachverständigenanhörung wurde deutlich, dass es rund um das angestrebte Versammlungsgesetz eine Menge Missverständnisse und Fehlinterpretationen gibt und schon im Vorfeld von unterschiedlichen Seiten Ängste geschürt wurden. Natürlich müssen sich Fußballfans keine Sorgen machen, wenn sie gemeinschaftlich mit Trikots oder anderen Outfits unterwegs sind. Das Militanzverbot verbietet gleichförmiges Auftreten dort, wo es gezielt einschüchtern soll – also etwa Springerstiefel und Bomberjacken in Verbindung mit signalisierter Gewaltbereitschaft. Die Möglichkeit der Polizei, Namen von Ordnerinnen und Ordnern zu erfragen, darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und nicht generell genutzt werden. Auch hier muss sich keiner Sorgen machen oder Angst haben, dass dadurch Rechte beschnitten werden.

Die Polizei hat einen gesetzlichen Schutzauftrag für Versammlungen und keinen Auftrag, Versammlungen zu verhindern. Sie bewertet in jedem Einzelfall, was im Rahmen des Versammlungsgesetzes zulässig ist und was nicht – und polizeiliches Handeln lässt sich immer rechtsstaatlich überprüfen.

Die Polizei braucht, um rechtsstaatlich und bürgernah zu agieren, klare Befugnisse – dass es Kontrollstellen und Gefährderansprachen bei Demos längst gibt, aber die rechtliche Grundlage fehlt, ist kein haltbarer Zustand. Wir haben zuletzt auch bei ausartenden Querdenker-Kundgebungen gesehen, wie wichtig es ist, dass unsere Ordnungskräfte Handlungssicherheit haben und konsequent gegen gewaltbereite Feinde unserer Demokratie vorgehen können.“

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