Grüne Befindlichkeiten überlagern Gemeinsamkeit der Demokraten

28.05.2020
CDU, FDP und SPD bringen Gesetz zur Kommunalwahl auf den Weg

Um den besonderen Anforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, werden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im NRW-Landtag heute das „Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020“ ändern. Während zwischen allen Fraktionen Einigkeit beim Termin besteht, wollen die Grünen im Landtag, die lange Zeit Zustimmung signalisierten, den Antrag nun nicht mehr mittragen. „Statt grüner fraktionsinterner Petitessen hätten wir uns ein klares Signal aller demokratischen Fraktionen im Landtag gewünscht“, kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen:

„Die Kommunalwahl in NRW ist die größte Wahl 2020 in Deutschland. Wahlen, gerade Kommunalwahlen, sind ein Hochamt der Demokratie, deshalb ist es gut, richtig und notwendig, dass sich alle demokratischen Parteien und Fraktionen darauf verständigt haben, am 13. September 2020 als Wahltermin festzuhalten. Während Einigkeit beim Termin besteht, wollen die Grünen im Landtag den Antrag jetzt nicht mehr gemeinsam mit CDU, FDP und SPD mittragen – und damit auch nicht den von ihnen oft vollmundig propagierten Schutz von Minderheiten. Dieses unverständliche und für uns nur mit fraktionsinternen Abstimmungsproblemen zu erklärende Verhalten erweist der Demokratie im Land einen Bärendienst.

Diese Kommunalwahl 2020 wird auch unter den herausfordernden Bedingungen einer andauernden Pandemie mit den vorgenommen Änderungen des Kommunalwahlgesetzes rechtssicher und fair für Kandidatinnen und Kandidaten, Wählerinnen und Wähler sowie die eingesetzten freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durchgeführt werden.

Vier Punkte sind uns dabei wichtig:

•         Abmilderung der Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen auf die Durchführung von Aufstellungsversammlungen und die daran anknüpfende Sammlung von Unterstützungsunterschriften insbesondere von kleineren Parteien und Wählergruppen, wenn sie bisher nicht in kommunalen Vertretungen oder Parlamenten vertreten waren
•         Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und die Verminderung der Corona-bedingten Mehrbelastungen für Wahlvorstände im Urnenwahlraum oder bei der Ermittlung der Briefwahlresultate
•         Bildung größerer Stimmbezirke, um die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren.
•         Verlängerung des Zeitraumes für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Den Wahlvorschlagsträgern stehen für die Vorbereitung ihrer Wahlteilnahme zusätzliche elf Tage zur Verfügung.

Diese wichtigen Änderungen zum Schutz von Minderheiten und zur Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich für die Durchführung der Kommunalwahl aus der Corona-Pandemie in diesem Jahr ergeben, findet die Zustimmung von drei der vier demokratischen Fraktionen im Landtag. Auch der Städte- und Gemeindebund in NRW begrüßt die Regelung. Statt der Beschäftigung mit grünen Petitessen in einem Entschließungsantrag hätten wir uns ein eindeutiges und klares Signal aller demokratischen Fraktionen im Landtag gewünscht.“

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