Guido Deus zu TOP 10 „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“

17.09.2020

Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit rund sechs Monaten leben wir NRW-, bundes- und weltweit mit den Herausforderungen, Risiken und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Unsere Landesregierung hat in dieser nie dagewesenen, außergewöhnlichen Situation jederzeit unverzüglich, angemessen, verantwortungsvoll und entschlossen gehandelt.

Beispiele hierfür sind die Nachtragshaushaltsgesetze, mit dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Mrd. Euro, mit Hilfen für Klein- sowie Kleinstunterunternehmen, das Nordrhein-Westfalen Programm Teil I oder auch das heute hier zur Beratung anstehende Corona-Isolierungsgesetz. Letzteres ist genau das, was es in der aktuellen Situation braucht um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu erhalten und abzusichern.

Wichtig war und ist es dabei, die jeweiligen Landesmaßnahmen in Abstimmung und Ergänzung von Bundesprogrammen und in einem konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung vorzunehmen.

Das Handeln der Landesregierung war bislang sehr erfolgreich. Die Maßnahmen entfalten ihre Wirkung. Dies belegen die aktuellen Infektionszahlen in NRW ebenso wie die ersten ermutigenden Signale einer leichten konjunkturellen Belebung.

Trotzdem, die pandemiebedingten direkten und indirekten Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind beachtlich. Die sinkende Wirtschaftsleistung lässt Gewerbe- und Umsatzsteuer und wegen der Kurzarbeit auch die Einkommensteuer einbrechen.

Nach Angaben des Statistischen Landesamts lagen die Einnahmen aus Gewerbesteuern von April bis Juni insgesamt bei knapp zwei Milliarden Euro - rund 1,5 Milliarden oder 43,5 Prozent unter denen des gleichen Vorjahresquartals.

Daher hat das nordrhein-westfälische Kabinett – gemeinsam mit dem Bund - grünes Licht für eine Kompensation der drastisch gesunkenen Gewerbesteuern gegeben. Hierzu befindet sich bereits ein Referentenentwurf aus dem Haus von Kommunalministerin Ina Scharrenbach in der Verbände-anhörung.
Es ist Ausdruck einer ehrlichen, transparenten und seriösen Politik sich darauf vorzubereiten, dass viele unserer Kommunen über einen längeren Zeitraum erhebliche finanzielle Hilfen benötigen, um ihre Pflichtaufgaben sowie die übertragenen Aufgaben vor Ort erfüllen! Um notwendige Investitionen zu tätigen! Um den Investitionsstau infolge der Fehlentscheidungen unserer Vorgängerregierungen weiterhin konsequent abbauen zu können.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die ansonsten vorhersehbare haushälterische Schieflage unserer Kommunen abmildern und die kommunale Handlungsfähigkeit auch perspektivisch absichern. Die durchgeführte Expertenanhörung bestätigt uns hierfür ein geeignetes Mittel vorgelegt zu haben. Steuererhöhungen oder der Rückgang kommunaler Investitionen werden dadurch vermieden.

Die Kernpunkte des vorliegenden Gesetzesentwurfes:

• Die Isolierung Corona-bedingter Schäden bzw. der Mindererträge und Mehraufwendungen in den kommunalen Haushalten (vgl. erste Ziffer des 8-Punkte Plans). Damit bleiben die kommunalen Haushalte auch in dieser Krisenzeit tragfähig und stabil.
Selbstverständlich halten wir das Transparenzgebot ein, indem künftig klar ersichtlich sein wird, welche konkreten kommunalen Mindererträge bzw. Mehraufwendungen im Haushalt jeder NRW-Kommune pandemiebedingt sind. Damit ist die finanzwirtschaftliche Situation jeder einzelnen Kommune in NRW transparent.

• Alle am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen (aus dem Stärkungspaktfondgesetz im Jahr 2020) erhalten eine Sonderzuweisung bzw. Sonderhilfe zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen, insgesamt 342 Mio. Euro.

• Jährliche Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Kommunalausschuss im Landtag NRW. Diese ermöglicht zeitnahe Anpassungen des Gesetzes an veränderte Rahmenbedingungen.

Der vorliegende Gesetzentwurf:

a. sichert und schützt die kommunalen Haushalte aktuell und in den Folgejahren,

b. sichert die kommunale Handlungsfähigkeit,

c. gewährleistet die Kommunale Selbstverwaltung,

d. trägt dazu bei pandemiebedingte Erhöhungen kommunaler Steuern zu verhindern,

e. trägt erheblich zu einer Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit der Kommunen bei.

f. ermöglicht zeitnahe Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen. Möglich wird dies durch die Einführung einer jährlichen Berichterstattung der Landesregierung.

Ich freue mich über eine breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf sowie dem im Zusammenhang stehenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, zum Wohle unser landesweit 396 Kommunen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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