
Zur Abstimmung über die Änderungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes im Integrationsausschuss erklären die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Heike Wermer und der kommunalpolitische Sprecher, Bernhard Hoppe-Biermeyer:
Heike Wermer: „Die NRW-Koalition sorgt mit der Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes dafür, dass die Kommunen 100 Millionen Euro zur Abdeckung der Integrationskosten erhalten. In der Anhörung zu dieser Gesetzesänderung wurde dieser Schritt als Zeichen der finanziellen Anerkennung der Integrationsarbeit vor Ort anerkannt und von vielen Seiten begrüßt. Mit diesen Änderungen schaffen wir eine größere Verbindlichkeit bei der Flüchtlingsintegration und stärken die Kommunen. Damit belaufen sich die in 2018 geplanten flüchtlingsbedingten Zuweisungen an die Kommunen auf insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro.“
Bernhard Hoppe-Biermeyer: „Die SPD dreht Pirouetten und zeigt durch ihre Ablehnung im Ausschuss den Kommunen die kalte Schulter. Dieses Verhalten scheint bei der SPD Programm zu sein: In rot-grüner Regierungsverantwortung steckte man sich die Integrationsmittel in die eigene Tasche, fordert als Opposition die Weitergabe und lehnt nun diese Weitergabe im heutigen Ausschuss ab. Darauf muss man erst mal kommen! Die Landesregierung setzt dagegen ein klares Signal als Wertschätzung für die unverzichtbare Integrationsarbeit in unseren Kommunen.“
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