Heinrich Frieling zu TOP 1 "Armutsbetroffene Menschen brauchen jetzt Unterstützung - Die Mittel aus dem Stärkungspakt Armut müssen den Kommunen weiter zur Verfügung stehen!"

24.05.2023

Sehr geehrte/r Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der „Stärkungspakt NRW“ macht vor allem eins deutlich:
Diese Landesregierung sieht die Probleme der Menschen!
Diese Landesregierung hat ein Herz für Menschen, die von Armut betroffen sind!
Und sie hat nicht nur ein Herz, sie gibt auch Geld!
150 Millionen Euro zusätzlich für Menschen in Nordrhein-Westfalen, die es ohnehin nicht leicht haben, die mit geringen Einkommen auskommen müssen und die von steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen besonders betroffen sind.
Besonders belastet sind auch Kinder und Jugendliche und ihre Eltern.

Für diese Menschen braucht es schnelle Hilfe angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme der kommunalen sozialen Infrastruktur. Das betont sogar die SPD alleine 5 mal in den letzten beiden Absätzen ihres Antrags.
Und die Landesregierung ist schnell: Die Kommunen und insbesondere die kommunalen sozialen Einrichtungen haben um schnelle Hilfe gebeten und die Landesregierung hat zugehört und sofort reagiert.

Knapp einen Monat nach Ankündigung von Hilfen auf der Konferenz gegen Armut im Dezember 2022 sind die zum Abruf des Geldes notwendigen Bescheide bei den  396 Städte und Gemeinden und 31 Landkreise eingegangen.

Das Geld wurde den Kommunen nach einen einfachen Schlüssel als Billigkeitsleistung zur Verfügung gestellt. Der Stärkungspakt ist bewusst mit einem sehr weiten
Handlungsrahmen ausgestattet, um allen Kommunen die größtmögliche Freiheit zu
bieten, auf krisenbedingte Finanzierungsbedarfe zu reagieren. Es sollen möglichst viele Initiativen und Träger die Möglichkeit haben, Fördermittel zu erhalten.

Die Abwicklung funktioniert nicht nur schnell, sondern auch unkompliziert:
Das Formular für den Mittelabruf hat eine Seite: Name, Kontonummer, Rechtmittelverzicht, fertig.
Die Förderrichtlinie hat nur drei Seiten.
Der Verwendungsnachweis hat vier Seiten.

Wer darüber meckert, der sucht schon länger einen Grund zu Meckern!

Und wie sieht es mit den Fristen aus, an denen die Verwendung im genannten Beispiel Duisburg scheitern soll?

Zum 30. Juni müssen die Kommunen lediglich einen einfachen Bericht über den Einsatz der Mittel abgeben. Umfang des einfachen Formulars: 2 Seiten. Das kann nicht das Problem sein.

Erst zum 30. September 2023 muss eine finale Meldung abgegeben werden. Nur die bis dahin nicht verausgabten oder bis zum Jahresende fest verplanten Mittel müssen an das Land zurücküberwiesen werden. Das sind ab heute noch mehr als vier Monate. Diese Zeit sollten die Kommunen nutzen, um das Geld den bedürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen, bevor sie über eine Rückzahlung nachdenken!

Wenn es um die Verwendungsmöglichkeiten geht, hilft das Sozialministerium gerne. Von kommunaler Seite wurde mir immer wieder bestätigt, dass sich das Ministerium äußerst hilfreich zeigt und jeder Kommune zur Seite steht. Auf der Internetseite heißt es ausdrücklich:
„Bei krisenbedingten Finanzierungsbedarfen außerhalb dieser drei Säulen sprechen Sie uns aber gerne an. Grundsätzlich soll jeder wirklich krisenbedingte Finanzierungsbedarf im Bereich der sozialen Infrastruktur, der erforderliche Angebote gefährdet, förderfähig sein.“

Und es gibt viele gute Beispiele für erfolgreiche Förderungen: Angefangen von Zuschüssen für Tafeln und Lebensmittelverteiler über Zuschüsse für Beratungsstellen bis hin zu Einzelfallhilfen. Die Kommunen wissen, wo vor Ort Hilfe gebraucht wird.

Ins Auge gefallen sind mir etwa zwei Beispiele aus der Gemeinde Bad Sassendorf in meinem Wahlkreis. Die Gemeinde unterstützt Kinder aus Familien unterer Einkommensgruppen, die nicht bereits aus anderen Mitteln Zuschüsse erhalten, bei den Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der OGS und den Kitas. Im Rahmen eines schlanken Antragsverfahren wird ein einmaliger Zuschuss zum Ausgleich für die inflationsbedingt entstandenen Mehraufwendungen gezahlt. Die kleine Kommune hat festgestellt, dass davon allein 396 Kinder profitieren. In jedem einzelnen Fall eine konkrete Hilfe!
Die gleiche Kommune ermöglicht Rentnern mit geringen Bezügen die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen im örtlichen Mehrgenerationenhaus. Dafür werden Essensgutscheine ausgestellt. Diese können online beantragt werden. Wer das nicht selbst kann, bekommt die Hilfe direkt im Mehrgenerationenhaus. Eine ganz pragmatische Hilfe!
Andere Kommunen öffnen das Freibad für Kinder unter 12 Jahren kostenfrei in den Sommerferien oder unterstützen Ferienfreizeiten. Sie sehen also – wo ein Wille, da ein Weg.

Die Landesregierung hört zu und sie handelt - geholfen wird allen Menschen, ganz ohne Ansehen der Person und ganz gleich aus welchem Grund jemand arm ist – das bekräftigte der Ministerpräsident unlängst nochmal.
Und in dieser Debatte ist vor allem eines deutlich geworden: Wie wichtig unserem Sozialminister Karl-Josef Laumann und der gesamten Landesregierung die Bekämpfung der Armut in unserem Land ist!
(Und was die SPD wirklich ärgert: Hier auf der Regierungsbank sitzt das soziale Gewissen des Landes und nicht etwa in den Reihen der SPD.)

Herzlichen Dank!