Heinrich Frieling zu TOP 1 "Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemein¬den und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2024!"

20.09.2023

Sehr geehrte/r Herr Präsident/ Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

CDU und Grüne stehen an der Seite unserer Kommunen und stellen ihre Handlungsfähigkeit sicher! Das wurde erst gestern einmal mehr deutlich: Die Landesregierung hat beschlossen, die freien Kita-Träger mit zusätzlichen 100 Mio. Euro als Überbrückungshilfe zu unterstützen. Obwohl wir als Land keinen Einfluss auf die Tarifverhandlungen hatten, die die Kommunen gemeinsam mit dem Bund geführt haben, sehen wir aber, dass der Tarifabschluss die Kita-Träger vor große Herausforderungen stellt. Und weil es letztlich die Verantwortung der Kommunen ist, die Kindertagesbetreuung sicherzustellen, weil die Kommunen sogar einspringen müssten, wenn ein freier Träger ausfällt, sind die 100 Millionen Euro auch ein Signal an die Kommunen: Ihr könnt Euch auf uns verlassen!
Auch strukturell hilft die gestrige Entscheidung: Mit der zusätzlichen Erhöhung der KiBiz-Pauschalen um 10 Prozent zum neuen Kita-Jahr sichern wir die Kindertagesbetreuung nachhaltig. Davon profitieren die Kommunen als Träger unmittelbar. Auch in finanziell schwierigen Zeiten gilt: Kinder, Eltern und Kommunen können sich auf uns verlassen!

Für Stabilität und Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten steht auch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024, das wir heute beraten. Mit dem Gesetz erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen voraussichtlich rund 15,34 Milliarden Euro. Das sind knapp 139 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, ein Anstieg von 0,91 Prozent.

Wir alle wissen, dass das Geld in den Kommunen gebraucht wird. Die Herausforderungen sind nicht kleiner geworden:  Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, Energiewende und Klimaanpassung, Erhalt und Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, Digitalisierung und Ganztagsausbau erfordern eine finanziell gut aufgestellte kommunale Familie.
Gleichzeitig macht sich die bundesweit schwache Konjunkturlage auf allen staatlichen Ebenen bemerkbar. Genauso wie der Landeshaushalt müssen auch die Kommunen mit sinkenden Steuereinnahmen rechnen und das bei hoher Inflation und entsprechenden Tarifabschlüssen.
Umso härter trifft es die Kommunen in dieser Zeit, wenn sich die Ampel-Regierung in Berlin immer wieder von einer kommunalfeindlichen Seite zeigt. Noch immer ist der Bund nicht bereit, sich strukturell an den Flüchtlingskosten zu beteiligen, obwohl nur er die Möglichkeit hat, Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Sämtliche Hilferufe aus den Kommunen werden überhört oder ignoriert. Die Bundesregierung hat kein Ohr für die Sorgen unserer Kommunen. Schlimmer noch: Immer wieder werden politische Projekte aus dem gemeinsamen Steuerverbund finanziert. Die aktuelle Bundesregierung greift damit Ländern und Kommunen regelmäßig in die Tasche. Nach dem Inflationsausgleichgesetz und dem Jahressteuergesetz, die unsere Kommunen über 600 Millionen Euro kosten werden, soll nun das Wachstumschancengesetz folgen. Damit legt Finanzminister Lindner die Axt direkt an die kommunale Gewerbesteuer. Die Kommunen fürchten, dass ihnen bundesweit weitere 1,9 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entzogen werden.

Gänzlich anders verhalten wir uns als Zukunftskoalition gegenüber unseren Kommunen. Ein zentrales Projekt, das wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist die Altschuldenlösung, in die wir in diesem Jahr einsteigen wollten. Ziel ist es, in einem gemeinsamen Kraftakt mit dem Bund die Kommunen von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten zu befreien und ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten. Da auch der aktuelle Landeshaushalt wenig Spielräume lässt, gleichzeitig der Bund eine Beteiligung durch hälftige Schuldenübernahme in Aussicht gestellt hat, sollte der Einstieg in die Altschuldenlösung durch einen Vorwegabzug im GFG mitfinanziert werden. Im Gegenzug hätte das Land das anteilige Aufkommen an der Grunderwerbsteuer im GFG in Höhe von 460 Mio. trotz sinkenden Steueraufkommens sichergestellt. Als CDU-Fraktion wäre es unser Anspruch gewesen, den Beitrag des Landes in den folgenden Jahren zu erhöhen.
Um jedoch das GFG in dieser schwierigen Situation nicht unnötig zu belasten, hat die schwarz-grüne Landesregierung nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden richtigerweise entschieden, den Einstieg in die Altschuldenlösung ebenso zu verschieben, ebenso wie die Auflage eines kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Der Eckpunktebeschluss zum GFG wurde daher neu gefasst. Die Mittel stehen den Kommunen nun im vollen Umfang zur Verfügung.
Der Einstieg in die Altschuldenlösung soll nun mit dem Jahr 2025 erfolgen. Für eine echte Altschuldenlösung braucht es jedoch den Willen aller Beteiligten, also auch der Bundesregierung.
Mit dem ersten Eckpunktebeschluss hat die Landesregierung zum Ausdruck gebracht, dass wir unseren Koalitionsvertrag sehr ernst nehmen. Würde die Ampel-Koalition in Berlin ihren Koalitionsvertrag genauso ernst nehmen, hätte der Einstieg in die Altschuldenlösung gelingen können. Mit der ins Schaufenster gestellten hälftigen Übernahme der Altschulden durch den Bund in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro, wäre dies ein Gewinn für die nordrhein-westfälischen Kommunen gewesen.
Aber die Absage aus Berlin kam schneller als erwartet. Bundesfinanzminister Lindner brauchte keine 15 Minuten, um dem Projekt eine Absage zu erteilen und neue Bedingungen aufzustellen. Besprechungstermine zur Lösung des Problems lassen indes Monate auf sich warten.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz unternimmt nichts, um sein einstiges Lieblingsprojekt umzusetzen und die Kommunen zu entlasten. Vielleicht sucht er nach der „Bazooka“ und dem „Doppel-Wumms“ gerade noch nach einem geeigneten Titel um seiner großen Ankündigung kleine Taten folgen zu lassen.

Nach dem neuen Eckpunktebeschluss sieht das GFG nun eine konstante Fortführung der Aufwands- und Unterhaltungspauschale mit einem Volumen von 170 Millionen Euro vor, die transparent nach einem hälftigen Schlüssel von Einwohner und Fläche verteilt werden. Das begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich.
Gleiches gilt für die Erhöhung der Allgemeinen Investitionspauschale um gut 11,7 Mio. Euro auf nun über 1,114 Mrd. Euro, sowie die proportionale Anpassung der Investitionspauschalen für Sozialhilfeträger und Eingliederungshilfe. Richtig und für die schadbetroffenen Kommunen wichtig ist auch die konstante Weiterführung der Klima- und Forstpauschale.
Gutachterlich empfohlen ist durch das Kölner FiFo-Institut die Überarbeitung des Beschultenansatzes. Da die OGS-Betreuung einen ebenso hohen Bedarf verursacht wie die Ganztagsbeschulung, ist es folgerichtig, beide bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen als Langzeitbeschulte zu betrachten. Konsequent ist auch die vollständige Umsetzung der Grunddatenaktualisierung im GFG 2024.
Als CDU stehen wir weiterhin für eine kommunalfreundliche Landespolitik und haben die Stabilität, die Sicherheit und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen im Blick. Unsere Gemeinden, Städte, unsere Kreise und kommunalen Verbände leisten Vielfältiges und stehen genauso wie wir als Land vor großen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern können. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 leisten wir einen Beitrag dazu, dass unsere Kommunen lebenswerte Orte und eine starke Heimat sind.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu!

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