Katzidis und Golland zur heutigen Anhörung im Innenausschuss zum neuen Polizeigesetz:

07.06.2018
Expertenanhörung bestätigt Inhalt und Ziel des neuen NRW-Polizeigesetzes

Heute hat im Landtag die Sachverständigenanhörung zu den Änderungen im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz stattgefunden. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christos Katzidis und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gregor Golland:


Christos Katzidis: „Heute wurde deutlich: die geplanten Maßnahmen sind verfassungskonform. Die Mehrheit der Sachverständigen bewertet die Änderungen als notwendig, zeit- und sachgerecht. Insbesondere die Polizeigewerkschaften haben die sachliche Notwendigkeit mit konkreten Beispielen aus der Praxis herausgestellt. Erfreulicherweise wurde sehr klar dargestellt, dass in Nordrhein-Westfalen eben keine Schleierfahndung eingeführt wird. Im Gegensatz zu dieser, in der Regel verdeckt (verschleiert) durchgeführten  allgemeinen Fahndung mit der Möglichkeit verdachts- bzw. anlassunabhängiger Personen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen, ist die strategische Fahndung in Nordrhein-Westfalen  nur mit einem konkreten Anlass möglich. Durchsuchungen sind auf der Grundlage der strategischen Fahndung nicht zulässig. Zudem hat Dr. Löffelmann in seiner schriftlichen Stellungnahme  ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahme den – nicht personenbezogenen – Verdacht künftiger Straftaten voraussetzt. Damit unterscheidet sich die strategische Fahndung in elementaren Punkten von der Schleierfahndung.“

Gregor Golland: „Mit der Änderung des Polizeigesetzes halten wir, was im Wahlkampf versprochen wurde. Die Menschen haben uns gewählt, damit wir die Sicherheit verbessern. Durch den heutigen Gesetzentwurf stärken wir unsere Polizei mit wirksamen und notwendigen Werkzeugen zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Das hat die Mehrheit der Experten heute bestätigt. Wir waren in Sachen Sicherheit auf dem letzten Platz im Ländervergleich und holen nun jahrelange Versäumnisse von rot-grün auf. Die Änderungen im Polizeigesetz sind wichtige Bausteine der sicherheitspolitischen Wende in Nordrhein-Westfalen, die erheblich zum besseren Schutz der Menschen in Nordrhein-Westfalen beitragen!“

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