Martin Lucke zu TOP 14 "Kommunen und Geflüchtete nicht weiter im Stich lassen – Land muss eigene Hausaufgaben machen"

25.05.2023

Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

110.000 Asylbewerber und Flüchtlinge haben allein 2023 bereits den Weg nach Deutschland gefunden, 21.800 davon nach Nordrhein-Westfalen. Nach 4 Monaten, sprich einem Drittel des Jahres, sind somit bereits halb so viele Menschen nach NRW gekommen wie im gesamten Vorjahr. Dabei handelt es nicht um Menschen aus der Ukraine, sondern aus dem nahen und mittleren Osten sowie aus Afrika. Schutzsuchende aus der Ukraine kommen noch dazu. Die Kommunen kommen seit Monaten an ihre Grenzen, sie leisten tolle Arbeit und doch reicht es teilweise nicht.

Wenn nun die Kommunen, die vor Ort die Konsequenzen tragen, angesichts immer weiter steigender Zuwanderung und damit verbundenen Kosten mehr Unterstützung fordern, habe ich dafür vollstes Verständnis. Wenn Sie jedoch der Landesregierung vorwerfen, die Kommunen im Stich zu lassen, so muss ich dem entschieden entgegen treten. Wir in Nordrhein-Westfalen stehen fest an der Seite der Kommunen.

Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr rund 2 Milliarden Euro Landesmittel an die Kommunen gezahlt und wird diese Unterstützung weiter fortsetzen, der Kollege Panske hat das gestern an dieser Stelle ausgeführt.

Wir haben seit dem letzten Jahr etliche Plätze in dauerhaften Einrichtungen geschaffen, ohne Turnhallen zu belegen und Messehallen anzumieten, anders als die SPD geführte Landesregierung im Jahr 2015, deren Schaffung von angeblich 85.000 Plätzen sie in ihrem Antrag anpreisen. Hinzu kommt, dass das Land im Rahmen der Amtshilfe Unterkünfte der Kommunen unterstützt hat und diese dann als Landeseinrichtungen ausgewiesen waren.

Wir wollen jedoch weder Turnhallen belegen, noch unsere Bilanz durch kommunale Einrichtungen aufbessern; vielmehr suchen wir mit Nachdruck auf dem angespannten Markt nach geeigneten Unterkünften. Die versprochene Unterstützung des Bundes bei der Suche konnte bislang keinen Beitrag zur Steigerung der Möglichkeiten leisten. Viele davon waren unbebaute Grundstücke und in der Kürze der Zeit sind schlicht keine Gebäude zu errichten.

Jedenfalls keine, die den Bedingungen entsprechen, die wir als menschenwürdige Unterkünfte den zugewanderten Menschen anbieten wollen. Womit ich zu einem weiteren Punkt ihres Antrags komme.

Auf der einen Seite bemängeln sie die mangelnden Kapazitäten der Landesunterkünfte. Zum anderen fordern sie aber auch, die Größe der Notunterkünfte zu reduzieren. Beides zusammen ist bei der gegenwärtigen Lage schlicht nicht darstellbar. Dass die Bedingungen in den Notunterkünften nicht denen der zentralen Unterbringungsstellen entsprechen, ist misslich aber auch logisch: Denn Notunterkünfte sind nicht Ergebnis langer Planung. Viel mehr sind sie gedacht, um Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, eine kurzfristige, sichere Bleibe zu bieten.

Entscheidend ist es, weitere Unterkünfte zu finden und in die Suche auch die Kommunen bestmöglich einzubeziehen.

Deswegen hat das Kabinett entschieden, mit einer Änderung des FlüAGs Unterbringungsplätze in Landesunterkünften unabhängig vom Einrichtungstyp künftig im Verhältnis eins zu eins – also zu 100 Prozent – auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Kommunen anzurechnen. Somit erhöhen wir die Bereitschaft der Kommunen, Landeseinrichtungen zu ermöglichen und entlasten gleichzeitig die Kommunen, die sich besonders stark engagieren.

Doch ich möchte die Diskussion noch auf einen weiteren Punkt leiten:

Sie fokussieren sich in ihrem Antrag nur auf die finanziellen Forderungen der Kommunen. Allerdings fordern diese seit geraumer Zeit nicht nur mehr Unterstützung, sondern auch einen Kurswechsel in der Migrationspolitik Deutschlands.

Es ist ein allgemeines Problem, dass die Bundesländer und Kommunen zwar die Hauptlast der Migration tragen, jedoch keinen Einfluss auf ihre Gestaltung haben. So bleiben nur öffentliche Appelle, um den eigenen Problemen Ausdruck zu verleihen.

Allein die Bekämpfung der Symptome fehlgeleiteter Migrationspolitik reicht nicht aus, es müssen auch die Ursachen in den Blick genommen werden.

Die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels vor 2 Wochen gehen in die richtige Richtung, müssen jedoch auch umgesetzt werden.

Den Worten des Kanzlers und von Frau Faeser müssen nun Taten folgen.

Es bedarf einer deutlichen Begrenzung vor allem der illegalen Migration verbunden mit einer Rückführungsoffensive von ausreisepflichtigen Migranten,

es bedarf einer fairen Verteilung in der EU verbunden mit einheitlichen Standards von Zuwendungen,

es bedarf ferner Asylverfahren an den Außengrenzen oder in Drittstaaten sowie den Schutz der Außengrenzen.

So schaffen wir es, den Menschen zu helfen, die unseres Schutzes wirklich bedürfen, Ihnen einen sicheren Weg nach Deutschland ermöglichen und können gleichzeitig im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eine Integration der Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt erreichen.

Und so können wir auch den Kommunen vor Ort helfen.
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu und freuen uns auf gedeihliche Diskussionen.
Herzlichen Dank.

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