„NRW schafft erstmals Beförderungsstellen an Grundschulen“

09.09.2021
Claudia Schlottmann und Jörg Blöming zu Änderungen im Beamtenrecht

An diesem Donnerstag wurden im Landtag NRW wichtige Änderungen im Beamtenrecht auf den Weg gebracht. Der Landtag hat an diesem Donnerstag das „Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. In diesem Gesetzespaket stecken wichtige Anpassungen, um den öffentlichen Dienst attraktiver und familienfreundlicher zu gestalten. Und: NRW schafft erstmals die Möglichkeit von Beförderungen für Grundschullehrer.

Claudia Schlottmann, schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Wir begrüßen ausdrücklich die Stärkung, die dieses Gesetz für die Grundschulen in NRW mit sich bringt. Wir müssen die Karrierechancen für die sehr engagierten Lehrkräfte im Primarbereich weiterentwickeln. Mit dem vorliegenden Entwurf schafft Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal Beförderungsämter an Grundschulen. Insbesondere für kleine Schulen sind die Konrektorstellen, die wir jetzt mit der Umsetzung des Masterplans Grundschule erstmals einrichten, eine wichtige Unterstützung der Schulleitungen. Wer besondere Verantwortung übernimmt, damit Schülerinnen und Schüler einen guten Start in ihr Schulleben haben, sollten auch besondere Wertschätzung erfahren.“

Jörg Blöming, Sprecher der CDU-Fraktion im Unterausschuss Personal: „Wir attraktivieren weiter den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber und unterstützen kinderreiche Familien in unserem Land. Wir passen die Besoldung von Richterinnen und Richtern der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an – und vor allem übertragen wir diese Regelung auf die gesamte NRW-Beamtenschaft. Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres verdoppeln wir mit den Gesetzentwurf den Familienzuschlag ab dem dritten Kind.“