Pandemische Lage verlängern – Mitspracherecht des Landtags stärken

22.01.2021
Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP)

„Mit Sorge verfolgen wir die Meldungen über die auch in Deutschland bereits festgestellte Mutation des SARS-CoV2-Virus. Die am 19. Januar durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin beschlossenen Maßnahmen sind notwendig, um eine Verbreitung dieser Virusmutation mit möglicherweise höherem Ansteckungspotenzial zu verhindern. Es muss jetzt vordringliche Aufgabe sein, so schnell wie möglich wissenschaftliche Gewissheit zu den Eigenschaften dieser Mutation zu erlangen, um eine fundierte Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen zur Verfügung stellen zu können. Dies gilt auch für die Frage, ob geimpfte Personen weiterhin als Träger des Virus andere infizieren können. Damit die Landesregierung weiterhin über wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie verfügen kann, werden wir unseren Fraktionen vorschlagen, für die kommende Plenarwoche den Antrag zu stellen, die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen“ um weitere zwei Monate zu verlängern. 

Die Fraktionen von CDU und FDP sehen zudem die Beteiligung des Parlaments bei massiven Grundrechtseingriffen als geboten an. Um Mitwirkungsrechte des Parlamentes bei der Rechtssetzung während der Corona-Pandemie zu verbessern, wollen CDU- und FDP-Fraktionen den Entwurf des „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19 Pandemie“ in die Beratungen der kommenden Woche einbringen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben wir zu einem Gespräch über den Entwurf für kommende Woche eingeladen.

Die Novelle des Pandemiegesetzes soll einen sachgerechten Ausgleich zwischen der gebotenen parlamentarischen Beteiligung und schneller Handlungsfähigkeit der Exekutive herstellen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP konkretisiert im Rahmen der Ermächtigung durch das Infektionsschutzgesetz den grundrechtlichen Korridor, in dem sich die Rechtsetzung bewegen darf. Zwischenzeitlich gemachte Erfahrungen und Weiterentwicklungspotentiale wollen wir mit diesem Gesetzentwurf nutzen.“

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