Planungssicherheit für Jurastudentinnen und -studenten

15.05.2020
Angela Erwin (CDU) und Christian Mangen (FDP) zur verlängerten Freiversuchsfrist

Das Sommersemester 2020 bleibt bei der Berechnung für den Freiversuch im Jurastudium, dem sogenannten „Freischuss“ in Nordrhein-Westfalen unberücksichtigt. Die in diesem Semester erbrachten Prüfungsleistungen können trotzdem anerkannt werden. CDU und FDP hatten in dieser Woche mit Ihrem Antrag (Drucksache 17/9298) die Lösung durch ein „Kann-Semester“ vorgeschlagen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Angela Erwin und der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christian Mangen:

„Die verlängerte Freiversuchsfrist bedeutet Planungssicherheit für die Jurastudentinnen und -studenten. Wir freuen uns, dass die Landesregierung unserem Vorschlag gefolgt ist und wir mit dem „Kann-Semester“ Klarheit für den Nachwuchs in der Justiz in Nordrhein-Westfalen geschaffen haben.
Die Fristverlängerung für den Freiversuch bedeutet gleichzeitig auch Chancengleichheit für die Jurastudentinnen und -studenten mit anderen Studiengängen im Hochschulbetrieb, für die ebenfalls „Kann-Semester“ gelten, damit ihnen aus den Corona-Maßnahmen kein Nachteil entsteht.“

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