„Richter bestätigen Linie der Landesregierung“

07.07.2020
Bodo Löttgen zur Aufhebung der Einschränkungen im Kreis Gütersloh

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Lockdown im Kreis Gütersloh einen Tag vor dem geplanten Auslaufen der Eindämmungsmaßnahmen beendet. Jetzt steht die Frage im Raum, wie künftig mit lokalen Corona-Ausbrüchen umzugehen ist. Dazu unser Fraktionsvorsitzender Bodo Löttgen:

„Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinen Beschlüssen die Maßnahmen der Landesregierung rund um den Corona-Ausbruch bei Tönnies von Anfang bis Ende bestätigt. Bereits den Lockdown in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf hatten die Richter in einem Urteil vor über einer Woche für rechtmäßig befunden. Jetzt stand sein Fortdauern auf dem Prüfstand. Einen Tag, bevor sie nach dem Plan der Regierung ohnehin geendet hätten, beendete das Gericht die einschränkenden Maßnahmen für die Bevölkerung – für die Mitarbeiter der Firma Tönnies bleiben diese bestehen.

Das bedeutet: Die Richter des OVG haben den Beginn und ebenso das geplante Ende des Lockdowns und damit die Linie der Landesregierung bestätigt.

Das OVG-Urteil weist aber noch über den Fall Tönnies hinaus. Denn die Richter haben der Politik und der Regierung explizit noch einmal ihre besondere Verantwortung im Umgang mit Corona-Ausbrüchen vor Augen geführt: Wir müssen die Bevölkerung vor dem Virus mit aller Entschlossenheit schützen – aber wo dieser Schutz die Einschränkung von Grundrechten mit sich bringt, muss das so dosiert wie nur möglich und mit größtem Augenmaß geschehen. Das bedeutet auch: Wo sich ein Hotspot klar lokalisieren lässt, darf nicht dauerhaft ein ganzer Landkreis abgeriegelt werden – dies sieht bislang die Verabredung der Länder mit Bundesregierung und Robert-Koch-Institut so vor.

Die Debatte über Möglichkeiten für einen noch zielgenaueren Umgang mit lokalen Ausbruchsgeschehen hat Ministerpräsident Armin Laschet bereits in den ersten Tagen des Lockdown in Warendorf und Gütersloh Ende Juni angeregt. Mit der sofortigen Verhängung eine Vortest-Quarantäne, den Massentests im Umfeld der Tönnies-Mitarbeiter und der weiteren Bevölkerung und der zeitlichen Befristung der Lockdown-Maßnahmen hat der Ministerpräsident differenziert und mit Augenmaß gehandelt. Die erfolgreiche Eindämmung der Corona-Ausbrüche in Coesfeld, Gütersloh und Warendorf zeigt, dass Armin Laschet Nordrhein-Westfalen sicher durch die Krise führt.

Dabei ist der NRW-Koalition von CDU und FDP sowie der Landesregierung wichtig, so viel Normalität wie möglich und so viel Schutz wie nötig zu bieten. Dazu gehört: Erleichterungen, wo es geht und so rasch das möglich ist; Lockdown, wo er sein muss. Dass die Opposition dieses maßvolle Vorgehen zum Schlingerkurs degradieren will, ist nicht nur falsch, es ist zutiefst unanständig. Als der Lockdown in den Kreisen Warendorf und Gütersloh verhängt wurde, lobte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty diese Maßnahme, kritisierte aber, sie komme viel zu spät. In seiner aktuellen Pressemitteilung erklärt jetzt dessen Vize Christian Dahm, die Sozialdemokraten hätten von Anfang an größte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Alltagseinschränkungen gehabt.

Wir haben großen Respekt vor der Aufgabe der Opposition, Regierungshandeln kritisch zu begleiten. Aber auf jede Welle zu springen, die sich gerade bietet, hat mit kritischer Begleitung nichts mehr zu tun. Den einzigen Schlingerkurs fährt hier gerade die SPD selbst. Wenn Härte gerade en vogue ist, fordert man die, wenn der Wind Richtung Lockerung weht, folgt man ihm in einem Wimpernschlag – das ist nicht Opposition, das ist nur noch Opportunismus. Und in Zeiten einer historischen Krise, einer Pandemie, die Menschenleben auf der ganzen Welt fordert, ist das verantwortungslos und moralisch verwerflich.“