Sascha Lienesch zu TOP 10 "Cannabisgesetz in Nordrhein-Westfalen umsetzen – Bedingungen für Anbau-vereinigungen rechtzeitig vor dem 1. Juli klarstellen!"

25.04.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

schon in der Plenarsitzung gestern hat meine Kollegin Anke Fuchs-Dreisbach in der Debatte um den High-Noon-Antrag der AfD zum Cannabisgesetz ausgeführt, dass die CDU das Cannabisgesetz ganz grundsätzlich ablehnt.

Die CDU ist aber selbstverständlich eine durch und durch demokratische Partei und eine Rechtsstaatspartei. Auch wenn wir inhaltlich anderer Auffassung über das Cannabisgesetz sind, wird die Landesregierung selbstverständlich die mit dem Bundesgesetz verbundenen Verpflichtungen für NRW regeln. Alles andere wäre undemokratisch.

Das Kabinett hat in dieser Woche bereits beschlossen, dass die Kommunen für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig sein werden. Diese kennen die örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten am besten.

Das ist allerdings eine zusätzliche Belastung der Ordnungskräfte vor Ort, das muss uns bewusst sein. Eigentlich hat die Ampel versprochen, dass die Teillegalisierung zu weniger Aufwand führt. Das Gegenteil wird der Fall sein.

Sie selbst fordern in Ihrem Antrag, dass die noch zu bestimmenden Behörden für die Erlaubnis und Überwachung von Anbauvereinigungen angemessen auszustatten sind. Sie gehen also auch von einem Mehraufwand aus, der sich in der Ausstattung mit Personal niederschlagen wird.
Wer bezahlt das eigentlich alles?

Jeder Anbauverein soll einmal jährlich und anlassbezogen kontrolliert werden. Zudem müssen die Behörden von den Anbauvereinigungen jährlich Berichte einfordern, wie viel Cannabis angebaut und an die Mitglieder verkauft wird. Was für ein Bürokratieaufwand.

Insbesondere der Kinder- und Jugendschutz ist uns wichtig. Wir wollen keinen Konsum in der Nähe von Kitas, Schulen und Spielplätzen bzw. auch einfach nur in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.

Da die Kontrollen insgesamt fast nicht zu bewerkstelligen sind, sollten wir dem Schutz der Kinder und Jugendlichen einen besonders hohen Stellenwert einräumen: Kinder und Jugendliche dürfen nach Passiv-Rauchern nicht auch noch zu Passiv-Kiffern werden!

Zurück zu Ihrem Antrag: Mich wundert, dass darin überhaupt keine konkreten inhaltlichen Forderungen aufgestellt werden. Ich habe den Antrag sehr aufmerksam gelesen - sowohl die Begründung als auch den Forderungsteil.

Sie beschreiben in der Ausgangslage zwar die einzelnen Regelungen und Möglichkeiten, aber die Haltung der Antragsteller zu den Sachfragen bleibt uns verborgen.
Gehen wir die Forderungen mal konkret durch:

Sie fordern „das Gesetz“ schnell umzusetzen.
Die Teillegalisierung und die Verbotstatbestände sind bereits größtenteils im Bundesgesetz geregelt. Eine länderspezifische Umsetzung bedarf es nicht, damit das Gesetz in Kraft tritt. Das ist es ja seit dem 1. April bereits und gilt auch für NRW.

Sie fordern die zuständigen Behörden zu benennen für die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen.

Prima – Wird die Landesregierung machen, aber was ist denn ihr Vorschlag? Wer soll das Ihrer Meinung nach machen?

Sie fordern eine Verordnung zur Begrenzung der Zahl von Anbauvereinigungen oder die Erklärung, dass von der Verordnungs-ermächtigung keinen Gebrauch gemacht wird.

Prima – Wollen Sie die Anzahl denn begrenzen? Was sind Ihre Vorstellungen hierzu? Eher mehr oder weniger Anbauvereinigungen?

Sie fordern Verstöße gegen die Vorgaben des Cannabisgesetzes und gegen das Betäubungsmittelgesetz konsequent zu kontrollieren und zu sanktionieren.

Prima – das wird auch heute schon gemacht. Wo die zusätzlich benötigten Polizisten und Ordnungskräfte in den Kommunen für den zusätzlichen Aufwand herkommen sollen, sagen Sie nicht. Und wer die bezahlt auch nicht.

Ihre Forderungen sind sehr unbestimmt. Da haben Sie sich keine große Mühe gegeben. Klar ist die Landesregierung als Exekutive zuständig, aber einen wirklich konstruktiven Beitrag leisten Sie hier nicht.

Wir vertrauen unserer Landesregierung, dass sie den Ländern auferlegte Regelungspflichten zeitnah erfüllen wird. Erste Beschlüsse hat sie dazu ja schon gefasst, wie ich eben beschrieben habe.

Den Zeitdruck, dass das alles bis zum 1. Juli geschehen soll, haben aber Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund so bestimmt. Ein längerer Vorlauf wäre hier angemessen gewesen.

Ihre reinen Aufforderungen an die Landesregierung ohne inhaltliche Substanz brauchen wir hierfür aber nicht. Sie bringen uns in der Sache kein Stück weiter.

Ihren Antrag lehnen wir deshalb ab.

Vielen Dank.

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