Schnelles und entschlossenes Handeln rettet Leben

01.04.2020
Bodo Löttgen und Peter Preuß zum Epidemiegesetz

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute in erster Lesung das Epidemie-Gesetz der Landesregierung beraten. Für die CDU-Landtagsfraktion sprachen der Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen und der Sprecher für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Peter Preuß:

Bodo Löttgen: „Die COVID-19-Epidemie zwingt die Regierung und uns, schnell zu handeln, um Leben zu retten. Es ist ernst und es bleibt erst! Die Situation verlangt den Menschen derzeit sehr viel ab und die Einschränkungen für den Einzelnen im Alltag sind immens. Für die Landtagsfraktionen von CDU und FDP stehen der Schutz der Bevölkerung und die Rettung von Menschenleben in der Corona-Krise an erster Stelle. Wir orientieren unsere Entscheidungen an den absehbaren Notwendigkeiten. Sowohl diese Landesregierung, als auch dieses Parlament, handeln in dieser außergewöhnlichen Krise. Wir brauchen einen parteiübergreifenden Konsens in der Corona-Krise und kein politisches Rosinenpicken, denn man kann eine Krise der Demokratie auch herbeireden. Die parlamentarische Zusammenarbeit im nordrhein-westfälischen Landtag funktioniert ebenso wie die parlamentarische Kontrolle der Regierung durch das nordrhein-westfälische Parlament. Deshalb geht mein Dank an die Oppositionsparteien, die durch ihre konstruktive Mitarbeit, gerade auch durch konstruktive Kritik, verdeutlichen, dass ihnen parlamentarische Zusammenarbeit in dieser Krise wichtig ist.“

Peter Preuß: „Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich sind, und das Parlament – niemand sonst –  darf hierzu die Exekutive in die Lage versetzen, schnell und effektiv das zu tun, was notwendig ist und den Handlungsrahmen vorgeben. Dieser Verantwortung stellen wir uns gemeinsam. Wir stehen vor verfassungsrechtlichen Fragen, die eine Dimension haben, die wir so bisher nicht debattiert haben. Es ist sicherzustellen, dass die Rechte des Parlaments trotz der gebotenen Eile gewahrt bleiben. Niemand wird bestreiten, dass die Gesundheit der Menschen gemäß unserer Verfassung zu schützen ist. Das hat der Staat zu gewährleisten. Verfassungsrechtliche Bedenken müssen geäußert und besprochen werden, sie dürfen aber nicht zur Handlungsunfähigkeit der Exekutive führen, wenn Maßnahmen erforderlich sind. Ausdrücklich möchte ich feststellen, dass die beschriebenen Befugnisse, die die Landesregierung auf der Basis des Gesetzes erhalten soll, nur bei einer Epidemie von landesweiter Tragweite gelten sollen. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung unserer Meinung nach Rechnung.“