#StarkerStaat – Rechtsdurchsetzung (Woche 5)
Lassen Sie uns über den Rechsstaat sprechen! Wir möchten Sie mit unserer Online-Kampagne #StarkerStaat in diesen Wochen zur Diskussion über verschiedene Themenkomplexe anregen. Bis zum 14. April zeigen und informieren wir hier über Schwerpunkte im Bereich der Inneren Sicherheit. Ab heute legen wir den Fokus auf die Rechtsdurchsetzung.
Die Polizei macht gute und engagierte Arbeit. Mit der Novellierung des Polizeigesetzes hat die NRW-Koalition den Beamtinnen und Beamten jetzt rechtlich sichere, notwendige und wirksame Mittel an die Hand gegeben, die sie brauchen um Kriminalität und Terrorismus wirksam zu bekämpfen.
Unser neues Polizeigesetz hält die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Mit dem Gesetz gehen wir konsequent und spürbar gegen terroristische Gefährder, Gewalttäter, Kinderschänder, Sexualstraftäter, Stalker und auch Hooligans vor. Mit der strategischen Fahndung, den Änderungen beim Unterbindungsgewahrsam und den anderen Maßnahmen kommen wir einen entscheidenden Schritt weiter, die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden der Menschen in unserem Land zu verbessern. Ein Großteil der Normen steht unter striktem Richtervorbehalt. Details zur Novellierung finden Sie auch auf der Seite des NRW-Innenministeriums: https://www.im.nrw/themen/polizei/sicherheitspaket-i-ein-zeitgemaesses-update-fuer-unser-polizeigesetz
Neben der rechtlichen Absicherung weiten wir auch die Personalstärke bei der Polizei aus. Allein im April 2019 hat der Innenminister 2.300 Kommissarsanwärterinnen und Kommissarsanwärter vereidigt. Weitere werden im kommenden Jahr folgen. Auch die Ausstattung der Polizei bringen wir auf einen zukunftsfähigen Stand, damit die Beamtinnen und Beamten den immer größer werdenden Herausforderungen gut gerüstet gegenübertreten können.
So haben wir die sicherheitspolitische Wende eingeleitet und führen sie auch weiter auf Seiten der Justiz. Eine Polizei, die gut und erfolgreich arbeitet, braucht einen gut aufgestellten Justiz-Apparat. Dazu haben Bund und Länder jetzt den „Pakt für den Rechtsstaat“ geschlossen. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen begrüßt den Pakt. Dort wo der Rechtsstaat funktioniert, seien auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Innere Sicherheit gegeben. Deshalb sei es so wichtig auch die finanziellen Rahmenbedingungen dafür bereitzustellen. Das geschieht jetzt – die Länder kommen ihrer Verantwortung nach und auch der Bund ist in der Pflicht sie zu unterstützen.
Dabei geht es auch und mit großer Priorität um mehr Personal in der Justiz. In Nordrhein-Westfalen sind wir diesbezüglich schon in der Umsetzung. In den Haushalten 2018 und 2019 haben wir insgesamt 1.635 neue Planstellen und Stellen geschaffen. Darunter 195 Planstellen für Richter und 121 Planstellen für Staatsanwälte. In Zukunft werden noch mehr Stellen dazu kommen. Durch Anpassungen in der Prozessordnung, können Gerichtsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Weitere Verbesserungen, die jetzt anstehen liegen im Bereich der Digitalisierung und darin, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat und sein Handeln transparenter machen können.
Uns ist es wichtig, dass Polizei und Justiz angemessen ausgestattet sind und ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. So können wir in Nordrhein-Westfalen die gefühlte und die tatsächliche Sicherheit der Menschen, die hier leben verbessern!
#StarkerStaat – Maßnahmen gegen Einbruchskriminalität (Woche 4)
Einbruchskriminalität ist perfide – die Täter dringen in die Privatsphäre, teilweise in die Intimsphäre anderer Menschen ein. Für die Opfer ist ein Verlust, dass Wertgegenstände fehlen, aber noch viel gravierender ist es, wenn man sich in seinem eigenen Zuhause nicht mehr sicher fühlt.
Deswegen gehen wir mit aller Macht gegen Einbruchdiebstahl vor. Die NRW-Koalition steht für eine Null-Toleranz-Strategie und zeigt Konsequenz.
Das Personal bei der Polizei haben wir massiv aufgestockt, stellen 2.500 Polizeianwärterinnen und –anwärter ein. Gleichzeitig investieren wir in die Ausstattung der Polizei.
Mit dem Programm „Riegel vor“ klärt die Polizei darüber auf, wie man es den Einbrechern schwer machen kann, in die Wohnung oder das Haus einzudringen. Oft ist das ein gutes Mittel, um das Vorhaben der Täter von vorneherein zu unterbinden. Der Einbau von der Polizei empfohlenen Sicherheitstechnik wird auch staatlich gefördert. Im Rahmen der investiven Bestandsförderung fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude. Das können zum Beispiel Türspione, Querriegelschlösser, Fenster- und Kellertürenverriegelungen oder mit Bewegungsmeldern gekoppelte Beleuchtungen sein. Der Katalog förderfähiger Maßnahmen ist nicht abschließend, Prüfinstanz für jeden Antrag ist die Bewilligungsbehörde. Mehr Informationen gibt es auf der Seite der NRW-Bank: https://www.nrwbank.de/de/themen/wohne/0677_Wohnen_Einbruchschutz.html
Ein neuer Ansatz ist die Kooperation zwischen Polizei, Taxifahrern, der Logistikbranche und LKW-Fahrern. Nach dem Motto „Viele Augen sehen mehr“ können Straßen, Rastplätze und Tankstellen so engmaschiger beobachtet werden. Davon versprechen sich die Behörden mehr Erkenntnisse zu mobilen Einbrecherbanden. Wichtig: Es geht bei dem Ansatz um das Beobachten, Eingriffsbefugnisse hat nur die Polizei. Mehr Informationen zu der Kooperation gibt es hier: https://polizei.nrw/pressemitteilung/nrw-polizei-besiegelt-neue-sicherheitspartnerschaft
Das Programm SKALA ist ein Programm, das raumbezogene Daten verarbeitet. Mit dessen Hilfe kann das LKA die Wahrscheinlichkeit bestimmen, mit der in gewissen Gebieten vermehrt eingebrochen wird. Das bedeutet, dass die Polizei im Sinne der Kriminalitätsprävention an diesen Stellen besonders wachsam ist. Auf der Seite des Innenministeriums finden Sie mehr Informationen zum Nutzen von SKALA:
https://polizei.nrw/bekaempfung-des-wohnungseinbruchs-in-nrw-weiter-verstaerkt
Mit all diesen Maßnahmen sind wir auf dem richtigen Weg. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Wohnungseinbruchdiebstähle 2018 um fast 10.000 Taten zurückgegangen. Das ist ein Viertel weniger, als noch im Vorjahr. Bleiben noch 29.904 Taten, in absoluten Zahlen also der niedrigste Wert seit fast 40 Jahren. Jede dieser Straftaten ist eine zu viel, daher verfolgen wir weiterhin unsere Null-Toleranz-Politik. Mit der engagierten Arbeit unserer Polizei und neuen innovativen Ansätzen werden wir unser Land sicherer machen!
#StarkerStaat - Sicherheit im Digitalen Raum (Woche 3)
Wir bewegen uns im Internet mittlerweile scheinbar so sicher, wie in unserer Heimatstadt. Doch sind wir uns der Gefahren dort auch genauso bewusst? Zuhause ist ganz klar, dass wir unsere Türen abschließen und auf unsere Wertsachen achten. Genau das müssen wir im digitalen Raum auch tun. Denn auch dort gibt es Kriminelle, die nichts unversucht lassen, Gesetze zu umgehen und anderen durch ihre Machenschaften zu schaden.
Zum Kernbereich der Cyberkriminalität zählen etwa Datenfälschung, Sabotage, Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Softwarepiraterie. Allein in diesem Kernbereich registrierte die Polizei in NRW im vergangenen Jahr fast 23. 000 Fälle. Die Dunkelziffer gilt allerdings als deutlich höher. Der Schaden, den Cyberkriminalität 2017 in NRW verursachte, wird in der Kriminalstatistik mit über 20 Millionen Euro beziffert. Das Lagebild der Polizei 2017 belegt eine Zunahme der Cyberkriminalität gegenüber 2016. Dabei wird vor allem der Betrug im Internet immer häufiger.
Auf Seiten der Polizei gibt es das CCCC – das Cybercrime Kompetenzzentrum – mit Sitz im Landeskriminalamt (LKA). Dort befinden sich die Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren, Experten für Computerforensik, Telekommunikationsüberwachung, Auswertung, Analyse und Prävention, sowie die Zentrale Internetrecherche und die Auswertestelle für Kinderpornografie. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des LKA https://lka.polizei.nrw/artikel/das-cybercrime-kompetenzzentrum-beim-lka-nrw-cccc
Der Aufgabenbereich ist also vielfältig, die Expertise wird stetig verbessert. Darin wollen wir das LKA unterstützen.
Bei der Staatsanwaltschaft Köln ist seit 2016 die ZAC, die Zentralstelle Cybercrime NRW angesiedelt. Diese führt herausgehobene Verfahren und hält Kontakt zu Spezialisten – auch in anderen Ländern. Auf Seiten der Justiz hat die Landesregierung außerdem eine Bundesratsinitiative eingebracht, die eine Verschärfung des Strafrechts im Bereich des Darknets vorsieht. Das Anbieten von Waffen, Drogen und kinderpornografischen Materials auf solchen illegalen Marktplätzen soll danach unter Strafe gestellt werden. Damit wird die sogenannte Beihilfestrafbarkeit von der analogen in die digitale Welt übertragen.
Einiges, was wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben befindet sich also schon in der Umsetzung:
„Wir werden eine landesweite IT-Sicherheitsstrategie für alle öffentlichen Stellen und relevanten Infrastrukturen erarbeiten und schlagkräftige Strukturen im Kampf gegen Cybercrime aufbauen. Weil gerade unsere mittelständische Wirtschaft wirksam vor virtuellen Angriffen auf Geschäftsgeheimnisse und Unternehmenswerte geschützt werden muss, wollen wir ein „Cyber Security Competence Center“ als Servicestelle für Wirtschaft und Landesverwaltung errichten. Straftaten und Hass im Internet werden wir wirksamer ahnden und das Cybercrime-Recherche- und Fahndungszentrum im Landeskriminalamt in diesem Bereich besser aufstellen.“
Im Austausch mit der Bundesebene streben eine engere Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an.
Trotz aller Maßnahmen bleibt die Herausforderung, weil sich Cyberkriminalität auch zukünftig mindestens genauso schnell verändert, wie die neuesten Innovationen auf dem digitalen Gebiet. Die Landesregierung will deshalb noch mehr Expertise nach Nordrhein-Westfalen holen. Ein Erfolg in dieser Sache: Die Max-Planck-Gesellschaft hat sich für Bochum als Standort eines neuen Instituts für Cybersicherheit ausgesprochen.
Für uns als NRW-Koalition ist klar: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten Regeln und Gesetze, die wir durchsetzen um Privatpersonen, die Wirtschaft und den Staat vor kriminellen Attacken zu schützen.
#StarkerStaat – Wir stärken unsere Polizei (Woche 2)
In dieser Woche geht es um diejenigen, die den Rechtsstaat durchsetzen und sich in Gefahr begeben, um uns zu schützen – es geht um unsere Polizei.
Unsere Polizistinnen und Polizisten haben eine verantwortungsvolle und an vielen Stellen lebensgefährliche Aufgabe, die sie engagiert und unter großem persönlichen Einsatz ausführen. Dafür haben sie unseren Respekt und unsere Anerkennung verdient.
Immer häufiger werden die Beamten im Dienst beleidigt, geschlagen, getreten oder bespuckt. Allein in NRW gab es 2017 jeden Tag 25 Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten (Quelle: Landesamt für zentrale Polizeiliche Dienste - Sondererhebung Gewalt gegen Polizeibeamte in NRW 2017). Die Anzahl der Angriffe ist gegenüber dem Jahr 2016 wieder angestiegen (Quelle: BKA). Das können und werden wir nicht hinnehmen. Deshalb sprechen wir in dieser Woche über „Gewalt gegen die Polizei“.
Die CDU wirbt seit Jahren für die Wertschätzung derjenigen, die für unsere Sicherheit sorgen. Wir haben schon 2015 mit der Kampagne „Respekt und Anerkennung für unsere Polizei“ auf die zunehmende Bedrohung der Beamtinnen und Beamten im Dienst aufmerksam gemacht, mit dem Ziel so ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu schaffen.
Im Koalitionsvertrag haben wir konkrete Maßnahmen festgeschrieben, um unsere Polizei zu stärken. Seit wir Regierungsverantwortung übernommen haben, setzen wir diese Versprechen um: so haben wir die Kennzeichnungspflicht für Polizisten abgeschafft und die Ausrüstung beispielsweise mit neuen ballistischen Helmen verbessert. Zudem sorgen wir für mehr Polizei auf der Straße, indem wir im ersten Haushalt der NRW-Koalition die Einstellungszahlen von 2000 auf 2300 erhöht haben und werden dies bis 2022 beibehalten. In diesem Jahr wird mit 2500 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern sogar ein Rekord aufgestellt. Soviele Vereidiungen, wie es sie im April 2019 geben wird, gab es zuvor noch nie in Nordrhein-Westfalen.
Schon vor Jahren hat die CDU in Nordrhein-Westfalen eine Verschärfung des Gesetzes gegen Gewalt gegen Rettungskräfte gefordert. Im Jahr 2017 hat der Bundestag ein solches Gesetz beschlossen. Mittlerweile drohen bei Gewalt gegen Rettungskräfte bis zu fünf Jahre Haft (§115 StGB). Konsequentes Anzeigeverhalten der Betroffenen hilft, diese strafrechtliche Regelung durchzusetzen, denn dann kann die Justiz entsprechende Verfahren einleiten.
Der Innenminister steht in engem Kontakt mit den Einsatzkräften, die von Gewalt bedroht sind. In einer fortlaufenden Studie wird Gewalt gegen Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte thematisiert. Seit Februar 2019 gibt es im nordrhein-westfälischen Innenministerium einen Polizeibeauftragten. Er ist unabhängiger Ansprechpartner für Kritik, Sorgen oder Anregungen der 50.000 Polizistinnen und Polizisten im Land.
Auf Initiative der NRW-Koalition hat der Landtag Ende 2018 das Sicherheitspaket I beschlossen und damit eine Reform des Polizeigesetzes. Diese beinhaltet mehr Befugnisse für die Polizei und Rechtssicherheit für die Beamten im Dienst. Detaillierte Informationen zum Sicherheitspaket I finden Sie hier https://www.im.nrw/themen/polizei/sicherheitspaket-i-ein-zeitgemaesses-update-fuer-unser-polizeigesetz
#StarkerStaat - Wir bekämpfen die Clan-Kriminalität (Woche 1)
Thema der ersten Woche ist die Clan-Kriminalität.
Clan-Kriminalität wird als Teilbereich der Organisierten Kriminalität bewertet. Die Polizei definiert Organisierte Kriminalität wie folgt: Die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind. Zu den klassischen Delikten zählen unter anderem illegaler Waffenbesitz, Drogenhandel, Schwarzarbeit, Steuerbetrug, Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung und ganz neu fingierte Autounfälle.
Als die ersten Mitglieder heutiger Clans nach Deutschland kamen, waren sie quasi rechtlos und abgeschnitten von der Mehrheitsgesellschaft. Oftmals blieb ihnen auch der Zugang zu Arbeit und Bildung verwehrt. Ein Resultat davon war der Aufbau Illegaler Geschäfte. Durch eine ausgeprägte Ablehnung von gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen sowie dem Rechtsstaat konnten sich ungehindert Parallelstrukturen und bisweilen auch eine gewisse Form von Paralleljustiz entwickeln. Über die Jahrzehnte bildete sich ein Kreislauf aus. Die ältere Generation konnte nichts zum Lebensunterhalt beitragen, ohne positive Vorbilder sind viele in der nächsten Generation ebenfalls kriminell geworden.
Forscher beschreiben das Phänomen der Clan-Familien so, dass in bestimmten Clans bisweilen eine archaische Stammesstruktur herrsche, staatliche Autoritäten nicht akzeptiert würden und stattdessen die Loyalität zum Clan an erster Stelle stehe. Organisierte Kriminalität bedroht die Gesellschaft, achtet nicht Recht und Ordnung und setzt rücksichtslos ihre Ziele durch.
Bisher war das Landeskriminalamt von rund 50 Clans in NRW ausgegangen. Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Zahl krimineller Großfamilien wesentlich höher ist, als bisher angenommen. So gelten beispielweise Essen und Duisburg auch im bundesweiten Vergleich als sogenannte „Clan-Hotspots“. Von 2016 bis 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität 14.225 Delikte erfasst, darunter vor allem Gewaltkriminalität, Eigentums-, Betrugs- sowie Drogendelikte. Im selben Zeitraum gab es 6.449 Tatverdächtige, davon war jede fünfte Person weiblich.
Die klare Botschaft der NRW-Koalition lautet daher: In Nordrhein-Westfalen gilt nicht das Gesetz der Clans, sondern das Gesetz des Staates. Die sich über Jahre hinweg verfestigten kriminellen Strukturen können nur mit einer Null-Toleranz-Politik effektiv bekämpft werden. Kriminelle Strukturen müssen aufgelöst werden, um damit die Entstehung neuer Strukturen zu verhindern.
Bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität setzt die NRW-Koalition auf eine Strategie der „1000 Nadelstiche“. Daraus ergibt sich folgender Dreiklang: Clans stören, Geschäftsmodelle zerstören und Permanenten Druck ausüben. Die Durchführung konsequenter und regelmäßiger Razzien und Kontrollen im Clanmilieu sowie die langfristige Bekämpfung der organisierten Kriminalität, beispielsweise durch Vermögensabschöpfung und konsequenter Strafverfolgung, sind zwei wichtige Aspekte der Arbeit unserer Behörden. Außerdem gibt es Angebote für Ausstiegshilfen aus dem Clanmilieu und Integration in die Gesellschaft.
Die bisher ergriffenen Maßnahmen zeigen deutlich, dass diese mit einer großen Unruhe und Verunsicherung der Szene einhergehen. Neben den zahlreich durchgeführten Razzien im Ruhrgebiet zählt dazu auch das Programm der NRW-Koalition „Staatsanwälte vor Ort“ in Duisburg (seit Juni 2018) und in Essen (seit Januar 2019). Die bisherige Bilanz in Duisburg: rund 260 eingeleitete Ermittlungsverfahren, Sicherung von Vermögensarreste in Höhe von 655.000 Euro und 19 erlassene Haftbefehle. Eine Großrazzia im Januar dieses Jahres führte zu folgender Bilanz:
• 100 Strafanzeigen
• 14 Festnahmen
• 500 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten
• 430 verhängte Verwarngelder
• 10 Waffen (verbotene Messer und Teleskopschlagstöcke) sichergestellt
• 25 Betriebe mussten sofort geschlossen werden
• Sicherstellung mehrere Tausend Euro Bargeld
• Sicherstellung mehrerer hundert Kilogramm unversteuertem Tabak
Bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure notwendig. Dazu gehören Polizei, Staatsanwaltschaften, Ordnungsämter, Zoll, Finanzämter, Bauämter, Gewerbeaufsicht und Ausländerbehörden. Durch eine Kooperationsvereinbarung von Innenministerium, Justizministeriums und Finanzministerium wurde dafür eine Task Force gegründet. Diese Ressortübergreifende Ermittlungsgruppe, mit Sitz beim LKA, soll Erfahrungen und Instrumente des LKAs, der Staatsanwaltschaften und der Steuerfahndung bündeln, um gezielter reagieren zu können. Ohne bürokratische Hürden und Kompetenzgerangel. Sie soll kriminelle Strukturen aufklären, Straftätern das Handwerk legen und Geldquellen austrocknen. Es ist erforderlich, geschickt verschleierte Straftaten aufzudecken, um so – auch als nachhaltiger Effekt – den Tätern die Fortsetzung ihrer kriminellen Arbeit deutlich zu erschweren. Alle Maßnahmen haben das Ziel ein Zeichen zu setzen und die Hoheit über den Rechtsstaat wiederzugewinnen.
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