Starre Regeln führen nicht zu lebendiger Vielfalt

10.03.2021
Angela Erwin zur Diskussion um ein Paritätsgesetz

Im Hauptausschuss des Landtags werden an diesem Donnerstag Sachverständige zum Entwurf eines sogenannten Paritätsgesetzes angehört. Grüne und SPD wollen eine paritätische Aufstellung von Wahllisten erreichen. Dazu erklärt unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin:

„Ein Paritätsgesetz halte ich nicht für vereinbar mit dem Grundgesetz und unserer Landesverfassung, da es in die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienfreiheit eingreift, sowie das Diskriminierungsverbot und das Demokratieprinzip verletzt. Darin bestärkt mich, dass ähnliche Gesetze in Thüringen und Brandenburg bereits im vergangenen Jahren durch die Verfassungsgerichte gekippt wurden.

Der Gesetzentwurf von Grün-Rot greift aber auch vom Prinzip her in mehreren Aspekten zu kurz. Erstens bezieht er sich allein auf die Wahllisten – bei unserem Parlament, das zu 70 Prozent über Direktmandate bestückt ist, würde dies nicht ansatzweise zu einer paritätischen Besetzung führen. Zweitens ist es mir viel zu eindimensional, Parität nur auf das Geschlecht zu beziehen. Wir brauchen nicht nur Männer wie Frauen im Parlament, sondern auch Jung und Alt, Menschen verschiedener Herkunft und aus vielen Berufsgruppen. Der Landtag sollte ein Spiegelbild der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen sein – nicht nur in Bezug auf das Geschlecht.

Diese Lebendigkeit schaffen wir nicht, indem wir starre Regeln aufzwingen, sondern wir müssen um die unterschiedlichsten Menschen werben und sie für eine aktive Teilnahme an der politischen Gestaltung begeistern. Die Parteien sind hier auch im Interesse ihrer eigenen künftigen Entwicklung gefragt. Und natürlich müssen wir daran arbeiten, Mandate attraktiv zu machen – auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wobei ich das nicht allein als Frauenthema sehe, denn ich wünsche mir auch moderne Väter in unserem Parlament.“

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