„Wir brauchen Klarheit bei rechtlicher Einordnung und Abrechnung“

27.08.2021
Katharina Gebauer zur Anhörung Muttermilchbanken für Frühchen

Der Gesundheitsausschuss des Landtages hat an diesem Freitag Sachverständige zu einem Antrag der NRW-Koalition von CDU und FDP angehört, der den Aufbau von Muttermilchbanken für Frühgeborene in Nordrhein-Westfalen zum Ziel hat. Der Hintergrund: Kinder, die sehr viel zu früh auf die Welt kommen, sind gesundheitlich sehr anfällig. Wissenschaftlich erwiesen ist die außergewöhnliche Wirkung von Muttermilch mit ihren rund 200 Bestandteilen. Neben verschiedenen Nährstoffen und Immunglobulinen schützt sie vor verschiedenen Komplikationen wie schweren Darminfektionen. Betroffen sind rund 2000 Babys in NRW im Jahr, für die gespendete Muttermilch überlebenswichtig sein kann. Zu den Erkenntnissen der Anhörung erklärt Katharina Gebauer, Mitglied im CDU-Fraktionsvorstand:

„Eine Frühgeburt ist ein denkbar herausfordernder Start ins Leben – für das Kind und seine Eltern. Es ist eine großartige Leistung der Medizin, dass heute schon Babys mit einem Geburtsgewicht von unter 1000 Gramm gute Überlebenschancen haben. Diese Startchancen ins Leben wollen wir für die Frühchen weiter verbessern, indem wir den Aufbau von Muttermilchbanken in NRW vorantreiben. Gespendete Muttermilch kann bei den Babys schwere Infektionen verhindern und eine optimale Entwicklung unterstützen. Das nimmt auch den Müttern Stress und ermöglicht ihnen den Weg zum eigenständigen Stillen in aller Ruhe. Die Sachverständigen haben unsere Initiative in der Anhörung einhellig unterstützt.

In Nordrhein-Westfalen existieren bisher drei Muttermilchbanken, der Bedarf für die jährlich etwa 2000 extremen Frühchen ist aber viel größer. Die Mediziner und Praktiker haben uns in der Anhörung allerdings auch Aufschluss über die offenen Rechtsfragen gegeben: Wie ist Muttermilch einzustufen und zu behandeln – als Medizinprodukt oder als Lebensmittel? Und wie wird die Behandlung und Vergabe von gespendeter Milch abgerechnet? Hier müssen wir für Einheitlichkeit sorgen, wenn wir eine flächendeckende Versorgung mit Spendermilch sicherstellen wollen.“