Wer den Rettungsdienst ruft, muss sich darauf verlassen können, dass schnell und zuverlässig Hilfe kommt. Damit das auch künftig gelingt, brauchen die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes eine tragfähige Finanzierung und die Einsatzkräfte gute Rahmenbedingungen. Mit einer Novelle des Rettungsgesetzes NRW wollen die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen die Finanzierung auf ein Verhandlungsmodell umstellen und damit bestehende Konflikte zwischen Kommunen und Krankenkassenverbänden angehen. Zugleich werden die Kompetenzen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern gestärkt, erfahrene Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten können über das Jahr 2026 hinaus eingesetzt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bringen die Fraktionen am heutigen Donnerstag in den Landtag ein. Dazu erklären Marco Schmitz, Sprecher für Arbeit, Gesundheit und Soziales der CDU-Fraktion, und Jule Wenzel, Sprecherin für Sozialpolitik der Grünen Landtagsfraktion:
Marco Schmitz: „Ein Rettungswagen ist kein Taxi mit Blaulicht. Seine wichtigste Leistung ist die medizinische Versorgung, und die beginnt oft lange vor dem Transport ins Krankenhaus. Wenn Notfallsanitäter einen Menschen erfolgreich versorgen und dadurch eine Fahrt ins Krankenhaus überflüssig wird, darf das finanziell nicht zum Problem werden. Deshalb haben wir heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Finanzierung des Rettungsdienstes auf verlässliche Füße stellt: Kommunen und Krankenkassen sollen verbindlich über die tatsächlichen Kosten verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, soll eine unabhängige Schiedsstelle entscheiden. Damit schaffen wir Planungssicherheit für unsere Kommunen und sorgen dafür, dass der Streit um die Kosten nicht auf dem Rücken des Rettungsdienstes ausgetragen wird. Die SPD hat gefragt, wann endlich etwas passiert. Unsere Antwort liegt bereits auf dem Tisch: ein konkreter Gesetzentwurf mit einer Lösung. Denn wenn Menschen die 112 wählen, muss Hilfe kommen – und wer diese Hilfe organisiert, muss sich darauf verlassen können, dass sie auch bezahlt wird.“
Jule Wenzel: „Mit der Überarbeitung des Rettungsgesetzes wollen wir einen jahrelangen Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes befrieden. Künftig sollen Kommunen und Krankenkassen Kosten, Leistungen und Qualitätsstandards gemeinsam verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, soll eine Schiedsstelle entscheiden. Das schafft mehr Planungssicherheit, Transparenz und verhindert finanzielle Blockaden zulasten derjenigen, die den Rettungsdienst benötigen. Zusätzlich sorgen wir für Praxiserleichterungen für die Einsatzkräfte. So werden Kompetenzen von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern rechtssicher gestärkt – sie können heilkundliche Maßnahmen wie die Verabreichung von bestimmten Medikamenten oder das Legen von Venenzugängen eigenverantwortlich durchführen. Zudem wird der Einsatz erfahrener Rettungsassistentinnen und -assistenten über 2026 hinaus in der Notfallrettung ermöglicht und bestehende Regelungslücken geschlossen. Im Bundestag ist heute die Novelle der Notfallversorgung beschlossen worden, die abschließende Beratung im Bundesrat findet im November statt. Deshalb ist diese Änderung des Gesetzes ein erster Schritt. Nach Abschluss der Reform auf Bundesebene werden wir das Rettungsgesetz NRW nochmals anpassen. Wir werden uns dabei für leistungsstarke Strukturen einsetzen, die die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern und den Beschäftigten im Rettungsdienst gerecht werden.“

Empfehlen Sie uns!