
Foto: Ralph Sondermann
Die Opposition möchte gerne am Mythos der Stabsstelle als starke Einheit im Kampf gegen Umweltkriminalität festhalten. Aber weder die ständige Wiederholung dieser Glorifizierung noch ein jetzt an die Medien weitergegebenes vertrauliches Gutachten rechtfertigen diesen Blick auf die 2017 aufgelöste Stabsstelle, argumentiert Heinrich Frieling, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II:
„Die Bekämpfung der Umweltkriminalität wird derzeit besser gewährleistet als zum Ende der Stabsstelle. Es ist aktenkundig, dass die beiden Mitarbeiter am Ende überhaupt nicht mehr miteinander gearbeitet haben und einer von ihnen auf Dauer-Hospitation war. Das Selbstverständnis des Leiters dieser faktischen Ein-Mann-Stabsstelle könnte man bei seiner mehr als fünfstündigen Zeugenaussage erleben: Durch das Anlegen von Akten und Sammeln von Zeitungsartikeln hielt er sich für effektiver als Staatsanwaltschaft und Polizei zusammen. Dass die Regierung 2017 diese Ego-Show beendet hat, war überfällig und hätte schon unter Rot-Grün passieren müssen. Dass vor allem die Grünen noch immer Blumen auf das Grab dieser gescheiterten Einrichtung legen wollen, ist bezeichnend, geht aber vollkommen an den Realitäten vorbei. Die ,Stabsstelle Umweltkriminalität‘ hatte laut ihrer ausdrücklichen Aufgabenbeschreibung keinerlei polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Befugnisse, sondern war zur Beobachtung, Koordination und Prävention eingesetzt worden. Sie mag Verfahren begleitet haben, die eigentliche Ermittlungsarbeit lag aber immer bei Polizei und Staatsanwaltschaft, in den Fachbehörden, bei Bezirksregierungen und den Umweltämtern. Nie hat sie Skandale entdeckt oder aufgeklärt.
Zeugen im Untersuchungsausschuss haben mehrfach unterstrichen, dass die Stabsstelle nicht nur ineffektiv gearbeitet, sondern auch ihre Kompetenzen permanent überschritten hat. Neben der Generalstaatsanwältin bestätigte auch der ehemalige NRW-Justizminister Kutschaty, dass die Stabsstelle häufig die Dienstwege und Regeln der Gewaltenteilung am Rande des Verfassungsbruchs missachtet hat. Kutschaty sah sich seinerzeit als Minister genötigt, die Unabhängigkeit der Justiz vor 'ungebetenen Ratschlägen' und Einmischungen zu bewahren. Er nannte das Handeln der Stabsstelle, Einfluss nehmen zu wollen auf ein Gericht, auf die Richterschaft und die Staatsanwaltschaft, einen 'gravierenden Fehler'. Die Stabsstelle hatte ihre Befugnisse weit überschritten und sich als Chefaufklärer mit pseudo-juristischen Befugnissen aufgespielt. Ihre Auflösung war nicht nur richtig, sondern überfällig. Konstruierte Vorwürfe und Verschwörungstheorien zur Auflösung dieser Einheit werden durch Wiederholung der Opposition nicht richtiger. Heute gibt es eine effektivere Struktur zur Bekämpfung von Umweltdelikten, in der sich Experten um ihre Bereiche kümmern.“
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