Der Pfändungsschutz für Unwettersoforthilfen ist Sache der Gerichte

05.08.2021
Angela Erwin zur Pressemitteilung der SPD

Die SPD hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie behauptet, der Pfändungsschutz für Zuwendungen aus der Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe des Landes sei durch das Land per Erlass regelbar. Das trifft nicht zu. Es ist vielmehr eine Einzelfallentscheidung der Gerichte – ein Gericht hat sogar schon entschieden. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Angela Erwin:

„Die SPD macht es sich zu einfach und weckt Hoffnungen, die weder das Land noch der Innenminister regeln können. Das ist unredlich. Denn der Pfändungsschutz ist Sache der Gerichte. Hier geht es um Einzelfallentscheidungen, die nicht pauschalisiert werden können.

Grundsätzlich dürfen Gelder, die auf einem Pfändungsschutzkonto eingehen und den persönlichen Freibetrag des Schuldners überschreiten, von der Bank nicht an den Kontoinhaber ausgezahlt werden.

Das Amtsgericht Euskirchen hat jedoch nun als erstes Gericht Anfang dieser Woche entschieden, dass die Pfändungsfreiheit auch für die Soforthilfen Hochwasser Geltung hat, weil diese Zuwendungen zweckgebunden sind. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie auf Antrag bei Gericht auch ihre Belange daraufhin prüfen lassen können.“

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