
An diesem Mittwoch (20. Januar) wertet der Rechtsausschuss des Landtages die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung zum „Gesetz zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen“ aus. Dabei wird die NRW-Koalition von CDU und FDP einen Änderungsantrag einbringen, der heute von den beiden Fraktionen beschlossen wurde. Das Ziel: Das Gesetz soll Richterinnen und Richter auch zu politischer Neutralität verpflichten. Dazu erklären die rechtspolitischen Sprecher Angela Erwin (CDU) und Christian Mangen (FDP):
„Dieses Gesetz ist ein wichtiges Zeichen für die nordrhein-westfälische Justiz. Unser Rechtsstaat lebt nicht nur von seiner Durchsetzungskraft, sondern vor allem vom Vertrauen, das Menschen in ihn setzen. Der Entwurf des Neutralitätsgesetzes, den die Landesregierung vorgelegt hat, soll dieses Vertrauen weiter stärken. Das ist ein guter und wichtiger Vorstoß. Denn auch wenn wir das Recht auf Selbstverwirklichung als hohes Gut sehen: Das Amt einer Richterin oder eines Richters ist vor allem ein Dienst an der Allgemeinheit und keine Gelegenheit, sich persönlich auszudrücken.
Deshalb sind wir zu dem Schluss gelangt, dass die Verpflichtung der Gerichtsbarkeit zur Neutralität noch weiter gefasst und im Gesetz um die politische Neutralität ergänzt werden sollte. Im Klartext: Egal ob Kopftuch, Kreuz oder die Anstecknadel einer Partei – im Gerichtssaal hat all das nichts zu suchen. Dort geht es um die Sache und nicht um die Anschauungen der urteilenden Personen. Wir haben größtes Vertrauen, dass diese Neutralität als innere Haltung in der Justiz bereits gelebt wird – dennoch ist uns wichtig, sie auch nach außen sichtbar zu machen.“
Zur Info: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sowie der Änderungsantrag von CDU und FDP wird am Mittwoch, 20. Januar, ab 13.30 Uhr im Rechtsausschuss beraten.
Empfehlen Sie uns!