Der Landtag hat sich am heutigen Donnerstag in einer Aktuellen Stunde mit heimlichen voyeuristischen Aufnahmen beschäftigt – und mit der Frage, wie die damit verbundene sexuelle Belästigung wirksam bestraft werden kann. Dazu erklären die rechtspolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen, Angela Erwin (CDU) und Dagmar Hanses (Grüne):
Angela Erwin: „Heimliche Aufnahmen sensibler Körperbereiche sind demütigend, verletzend und greifen tief in die Würde der Betroffenen ein. Diese Form digitaler Belästigung kann jede und jeden treffen, etwa im Freibad, im Park oder auf der Straße. Dennoch bleiben solche Taten bislang häufig straflos, wenn sie im öffentlichen Raum geschehen. Ich begrüße daher die Initiative, diese Schutzlücke im Strafrecht zu schließen. Ziel ist es, voyeuristische Aufnahmen künftig unter Strafe zu stellen und die Persönlichkeitsrechte der Menschen auch im digitalen Zeitalter wirksam zu schützen. Dabei müssen jedoch die Bedenken aus der Praxis ernst genommen werden. Es braucht praxisgerechte und rechtssichere Regelungen, die Polizei und Justiz handlungsfähig machen – ohne übermäßige Bürokratie oder unklare Abgrenzungen. Ebenso wichtig ist, dass kein Generalverdacht gegen das Fotografieren oder Filmen in der Öffentlichkeit entsteht. Wir setzen uns im Rahmen der Justizministerkonferenz für einen ausgewogenen, handhabbaren und wirksamen Entwurf ein: für einen modernen Persönlichkeitsschutz und klare Grenzen gegen digitale Belästigung.“
Dagmar Hanses: „Der Fall von Yanni Gentsch zeigt, wie belastend es ist, wenn Betroffene erleben müssen, dass die Strafverfolgung ins Leere läuft. Heimliche, sexuell motivierte Aufnahmen sind ein massiver Eingriff in die Würde und die sexuelle Selbstbestimmung. Für uns ist klar: Es macht keinen Unterschied, wie die betroffene Person gekleidet ist. Deshalb ist es so wichtig, dass wir aus NRW das Thema vorantreiben und dafür sorgen, dass sich die Gesetzeslage endlich ändert.“

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