Gebühren für Notenverbesserungsversuch wegen Corona absenken

16.03.2021
Angela Erwin zu Erleichterungen für Rechtsreferendarinnen und -referendare

Bereits im vergangenen Jahr hat sich die NRW-Koalition angesichts der Corona-Pandemie für Erleichterung im Rahmen des Jurastudiums eingesetzt. So blieb aufgrund unserer Initiative das Sommersemester 2020 bei der Berechnung für den Freiversuch im Jurastudium, dem sogenannten „Freischuss“, in Nordrhein-Westfalen unberücksichtigt. Doch auch unsere Rechtsreferendare haben derzeit mit Einschränkungen in ihrer Ausbildung zu kämpfen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Erwin:
„Wir sind froh, dass viele Anstrengungen unternommen werden, um die qualitativ hochwertige Ausbildung für unsere Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weiterhin zu gewährleisten. Doch Lehreinheiten, die auf das Zweite Staatsexamen vorbereiten sollen und aktuell nur digital stattfinden können, sind nicht vergleichbar mit intensiven Lehrveranstaltungen und Diskussionen im Präsenzformat. Daher freuen wir uns, dass das Justizministerium unsere Anregung aufgenommen hat und die Möglichkeit prüft, vorübergehend die Gebühren für den Notenverbesserungsversuch im Zweiten Staatsexamen abzusenken. Eine Absenkung um die Hälfte ist für uns ein zielführender Weg. Die Justiz in NRW ist auf kompetenten und motivierten Nachwuchs angewiesen – es ist unsere Aufgabe, diesen jungen Menschen unnötige Steine auf ihrem Weg in Staatsanwaltschaften, Kanzleien und Gerichte aus dem Weg zu räumen.“

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