„Modernes Recht mit Mut zur Veränderung“

28.04.2021
Angela Erwin zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes

Die Landesregierung hat an diesem Mittwoch das zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Ziel ist eine moderne Basis für die Rechtsausbildung der Zukunft. Dazu erklärt unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin:

„In einer lebendigen Gesellschaft herrscht niemals Stillstand, sie lebt von Veränderungen. Deshalb muss auch das Recht, das in ihr für Ordnung sorgt, atmen und sich entwickeln. Dass wir das als NRW-Koalition im Blick haben, beweisen wir mit unserer in Fachkreisen vielbeachteten Antragsreihe zur Modernisierung und Digitalisierung in Jurastudium und Referendariat. Aber: Auch die Grundlage dieser Ausbildung gehört auf den Prüfstand – immerhin ist das Juristenausbildungsgesetz seit 18 Jahren praktisch unverändert. Wird von Juristinnen und Juristen, die in der Zukunft für Gerechtigkeit sorgen sollen, noch das Gleiche erwartet wie vor fast zwei Jahrzehnten? Die Antwort ist ganz klar: Nein.

Es ist folgerichtig, dass die Digitalisierung als Zukunftsaufgabe im neuen Juristenausbildungsgesetz aufgenommen wird. Im Hinblick auf die Chancengleichheit junger Juristinnen und Juristen müssen wir aber auch endlich für eine Gleichheit der Ausbildungsbedingungen Sorge tragen. Von einer Harmonisierung sind wir selbst innerhalb Nordrhein-Westfalens weit entfernt – was Beispiele aus der Praxis zeigen, bei denen ein junger Student nach dem Grundstudium in Köln wegen Unterschieden in der Prüfungsordnung nicht nach Münster wechseln kann.

Wir freuen uns, dass die Landesregierung sich den Herausforderungen unserer Zeit im Bereich Recht stellt. Das ist es, was unser moderner Rechtsstaat braucht: Tatkraft und Mut zur Entwicklung.“

Themen

Autoren