NRW-Koalition setzt ordnungsrechtlichen Meilenstein

08.12.2021
Christos Katzidis zur Abstimmung über das Versammlungsgesetz

Nordrhein-Westfalen soll ein neues Versammlungsgesetz bekommen. Das hatten die Fraktionen von CDU und FDP im Koalitionsvertrag verankert – und jetzt wird dieses Versprechen umgesetzt. Der Innenausschuss des Landtages hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf beschlossen, der nächste Woche im Plenum verabschiedet werden soll. Damit geht ein ausführlicher und intensiver Beratungsprozess zu Ende, der am 27. Januar dieses Jahres mit der Einbringung des Entwurfes durch die Landesregierung begann. Nach internen Beratungen und der Auswertung der Sachverständigenanhörung haben die regierungstragenden Fraktionen in enger Abstimmung mit dem Innenministerium einen Änderungsantrag eingebracht, der einige Konkretisierungen und Präzisierungen enthält. Dazu erklärt unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis:

„Nordrhein-Westfalen geht voran und schafft ein modernes Landesversammlungsrecht – damit wird das Wirrwarr geltender Vorschriften aus dem fast 70 Jahre alten Bundesgesetz und diversen Urteilen endlich durch ein klares NRW-Gesetz auf der Höhe der Zeit abgelöst. Die Möglichkeit dazu hätte NRW seit der Föderalismusreform 2006 gehabt, die NRW-Koalition packt es an und setzt es um. Damit löst die NRW-Koalition bereits ihr 29. innenpolitische Wahlversprechen in viereinhalb Jahren ein. Nordrhein-Westfalen bekommt ein neues, zeitgemäßes und modernes Versammlungsgesetz, das zukünftig für mehr Rechtsstaatlichkeit, mehr Rechtssicherheit und mehr Klarheit sorgen wird. Ein weiterer ordnungsrechtlicher Meilenstein!

Wir haben uns in intensiven Debatten im Arbeitskreis unserer Fraktion, gemeinsam mit der FDP sowie im Innenausschuss dezidiert mit der Kritik an einzelnen Punkten des ursprünglichen Gesetzentwurfs beschäftigt, diese aufgegriffen und deshalb Nachschärfungen vorgenommen. Damit zeigen wir als regierungstragende Fraktionen nach dem Beratungsprozess zum Polizeigesetz erneut, wie konstruktiv, kollegial und vertrauensvoll die inhaltliche Arbeit in einer Koalition sein kann. Alle strittigen Punkte haben wir überarbeitet, konkretisiert und präzisiert. Dass die Opposition diesen überarbeiteten Entwurf ablehnt und jetzt über angeblich rein kosmetische Änderungen ätzt, wundert mich nicht. Es ärgert mich aber, weil SPD und Grüne damit ein weiteres Paradebeispiel des Wirkens unserer parlamentarischen Demokratie, die zuhört, einbindet und so zu besseren Lösungen gelangt, schlechtreden.“

Hier einige Beispiele für Änderungen im Versammlungsgesetz:

 Bei der Frage, ab wann eine Versammlung vorliegt, haben sich CDU und FDP auf drei statt zwei Personen verständigt.
 Das vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Brokdorf-Urteil festgelegte Kooperationsgebot für die Polizei gegenüber dem Veranstalter einer Versammlung stellen wir endlich auf gesetzliche Füße und regeln es.
 Beim Störungsverbot haben wir klargestellt, dass Gegendemos zu bereits angemeldeten Versammlungen nicht unter das Störungsverbot fallen, sofern sie nicht auf deren Be- oder Verhinderung zielen.
 Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt.
 Im Paragraf 13 haben wir eine Ergänzung in Form eines konkreten Verbotes aufgenommen: Auf Bundesautobahnen dürfen danach zukünftig grundsätzlich keine Versammlungen stattfinden.
 Die Befugnisse für die Kontrollstellen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen haben wir überarbeitet und Konkretisierungen vorgenommen. Die Durchführung von Kontrollstellen wird dabei erstmalig auf rechtsstaatliche Beine gestellt, weil dies bislang nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt war.
 Beim strittigsten Punkt, dem Militanzverbot, haben wir zwei Klarstellungen vorgenommen: Es heißt nunmehr Gewalt- und Einschüchterungsverbot, und durch die neue Formulierung im Gesetz ist jetzt klargestellt, dass weder Fußballtrikots noch weiße Maleranzüge unter dieses Verbot fallen.
 Bei den zu schützenswerten symbolträchtigen Orten und Tagen war es uns wichtig, den 27. Januar und den 9. November direkt in das Gesetz zu schreiben.

„Die nordrhein-westfälische Polizei wird zukünftig weitaus rechtssicherer beim Versammlungsgeschehen agieren können. Für Versammlungsleiter und -teilnehmer bietet dieses Gesetz eine bessere und eindeutigere Orientierung. Wie schon beim Polizeigesetz war uns im parlamentarischen Prozess wichtig, neben Rechtssicherheit auch Akzeptanz zu schaffen. Die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für unser demokratisches Gemeinwesen und der staatliche Schutzauftrag für andere grundrechtlich geschützte Rechtsgüter stehen nach unserer Überzeugung in einem ausgewogenen Verhältnis. Wir sorgen mit diesem Versammlungsgesetz für mehr Rechtsstaatlichkeit und stärken die Versammlungsfreiheit“, sagt Christos Katzidis.

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