Petra Vogt und Raphael Tigges zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch

22.02.2019
Kinder besser schützen – Kultur des Wegschauens und Schweigens durchbrechen

Der Landtag hat heute auf Initiative der NRW-Koalition einen gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen im Landtag für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch debattiert. Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Petra Vogt, und der CDU-Abgeordnete Raphael Tigges:

Petra Vogt: „Der gemeinsame Antrag von CDU, FDP, SPD und Grünen macht deutlich, dass Kinder- und Jugendschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und bleibt. Sexueller Missbrauch muss erkannt, enttabuisiert und die Kultur des Wegschauens durchbrochen werden. Die Politik muss schnellstmöglich ihren Beitrag leisten und die richtigen Rahmenbedingungen für einen effektiven Kampf gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch erarbeiten. Die Ereignisse von Lügde zeigen eindringlich, dass wir dabei keine Zeit zu verlieren haben. Dabei handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe über Landesministerien, über Bund, Bundesländer, Kommunen und Institutionen hinweg.““

Raphael Tigges: „Wir müssen personelle, organisatorische und fachliche Defizite zu eliminieren, um darüber zu einer deutlichen besseren Prävention zu kommen. Wir brauchen mehr niederschwellige Zugänge für Kinder- und Familien zu Beratungs- und Hilfeleistungen!

In Anbetracht der Ereignisse müssen wir hinterfragen, ob alle 186 Jugendämter in unserem Bundesland in der Frage der Prävention sexueller Gewalt auf einem qualitativ gleichwertig guten Niveau sind – was Fachlichkeit, Verfahrensabläufe und personelle Ausstattung betrifft. Jugendämter, Polizei, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe müssen bundeslandübergreifend ausreichend vernetzt werden. Wir wollen den Ermittlern die notwendigen technischen, personellen und vor allem auch rechtlichen Rahmenbedingungen an die Hand geben, damit effektiv aufgeklärt werden kann. Das gilt beispielsweise für die Ermittlungen im Darknet und in den sozialen Medien.

Sexuelle Gewalt muss strafrechtlich nach dem behandelt werden, was es ist: ein Verbrechen! Ich werbe deshalb dafür, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen und prüfen, inwiefern Paragraph 176 Strafgesetzbuch reformiert werden muss und wie wir aus Nordrhein- Westfalen heraus diesen Prozess anstoßen und unterstützen können.“