„Rechtssicherheit für Ärzte bei Kindeswohlgefährdung“

01.12.2021
Preuß und Schulze Föcking zur Anhörung zum interkollegialen Ärzteaustausch

Ärzte sollen sich untereinander austauschen dürfen, wenn ihnen ein Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und Vernachlässigung von Kindern kommt. Oftmals wechseln Eltern, die ihr Kind misshandeln, häufig den Arzt, damit ihre Taten unerkannt bleiben. Für mehr Rechtssicherheit für Ärzte hat die NRW-Koalition von CDU und FDP einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der heutigen Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen zum interkollegialen Ärzteaustausch haben sich die Sachverständigen zustimmend geäußert. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Peter Preuß und die Fraktionssprecherin in der Kinderschutzkommission Christina Schulze Föcking:

Peter Preuß:
„Der Gesetzentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch bei einer Kindeswohlgefährdung verschafft den Ärzten Rechtssicherheit. Ihnen kann mit dieser gesetzlichen Grundlage nicht vorgeworfen werden, ihre Schweigepflicht gebrochen zu haben, wenn sie sich bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Klärung des Verdachts mit anderen Kollegen austauschen. Dieser Vorstoß ist ein weiterer Meilenstein, den Kinderschutz durch die Rechtssicherheit für Ärzte ein Stück voranzubringen.“

Christina Schulze Föcking:
„Ein einfacher Austausch unter Kinderärzten kann dafür sorgen, dass das große Leid von Kindern erkannt und damit beendet werden kann. Für den Schutz unserer Kleinsten bin ich sehr froh, dass die Sachverständigen das heute auch so gesehen haben. Wir schieben als erstes Bundesland dem Ärztehopping einen Riegel vor – denn wenn Kinder Merkmale von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt zeigen, darf das nicht unentdeckt bleiben – auch dafür ist der verantwortungsvolle Austausch unter Ärzten existentiell.“                 

Hintergrund:
Drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, sind laut Uno zwischen zwei und vier Jahre alt – sie besuchen keine Schule und oft auch keine Kita, wo ihr Leid auffallen könnte. Bisher ist es nur Eltern erlaubt, den Kinderarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden – doch das schützt die Kleinen nicht, wenn ausgerechnet die Eltern Täter sind.