Der Bundestag hat an diesem Donnerstag beschlossen, den Missbrauch von Kindern sowie das Geschäft mit Missbrauchsdarstellungen in Zukunft härter zu bestrafen. Zudem werden Verjährungsfristen verlängert, damit entsprechende Taten konsequenter geahndet werden können, und der Handel mit sowie der Besitz von Sexpuppen, die gezielt Kindern nachempfunden sind, soll künftig verboten sein. Zu den Beschlüssen erklärt unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin:
„Heute ist ein guter Tag für den Kinderschutz in Deutschland. Mit der Entscheidung des Bundestages kommen wir unserem Ziel ein Stück näher, betroffene Kinder vor ihren Peinigern zu retten, Missbrauchstäter konsequent aus dem Verkehr zu ziehen und Geldquellen für das widerliche Geschäft mit Missbrauchsbildern auszutrocknen.
Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat sich für diese Verschärfung im Strafrecht seit dem vergangenen Jahr vehement eingesetzt und dazu parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht. Ich bin der festen Überzeugung: Wer Kinder missbraucht, gehört hinter Gitter. Das Gleiche gilt für Verkäufer und Konsumenten von Missbrauchsdarstellungen, denn mit jedem in Umlauf gebrachten Bild wird die Nachfrage nach dem abscheulichen Material angeheizt, der Markt wächst.
Es darf bei Kindesmissbrauch keine Grauzone geben, der Rechtsstaat muss das klare Zeichen setzen: Das darf nicht sein! Deshalb haben wir uns in Nordrhein-Westfalen stark für ein Verbot von Kindersexpuppen eingesetzt. Diese Puppen sind Kindern äußerlich nachempfunden, Käufer können auf Online-Plattformen sogar Heizsysteme ordern, mit denen Körperwärme simuliert wird. Experten sind sicher, dass diese Puppen das Verlangen nach einem realen Missbrauch bei potenziellen Tätern verstärken können. Schon hier müssen wir entschieden den Riegel vorschieben und das tut der Staat mit der heutigen Entscheidung des Bundestages.“
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