„Triumphgeheul ist fehl am Platze“

14.07.2020
Olaf Lehne zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes

Im rechtlichen Streit um die Herausgabe der Handydaten des Justizministers im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hackerangriff“ (PUA II) hat heute der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ein Urteil gesprochen, das teils der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, teils der Opposition Recht gibt. Warum das Triumphieren von SPD und Grünen völlig fehl am Platz ist, erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion für den PUA II, Olaf Lehne:

„Nur formal ging es bei der Klage vor dem Verfassungsgerichtshof um die Handydaten des Justizministers. Peter Biesenbach hat sie dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Vorfeld längst in Aussicht gestellt. Dass SPD und Grüne überhaupt geklagt und dann ihre Klage aufrechterhalten haben, zeigt, dass es ihnen nie um Aufklärungsarbeit im Landtag ging. Das Triumphgeheul der Opposition ist bei dem heutigen Urteil völlig fehl am Platz. Das Gericht hat SPD und Grünen jetzt erklärt, wie sie ihren Antrag im Landtag rechtlich sauber hätten formulieren müssen und für welchen Zeitraum der Handyverbindungsdaten. Wir haben der Opposition im Ausschuss und in Obleute-Runden dazu im Vorfeld mehrfach die Gelegenheit gegeben. Einem korrekten Antrag hätten wir zugestimmt, ein Gericht hätte man hierzu nie bemühen müssen.“

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