„Wir lernen aus Corona und schreiben ein Besuchsrecht fest“

30.03.2022
Peter Preuß zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes

Der Gesundheitsausschuss des Landtags hat am heutigen Mittwoch eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen. Diese soll im kommenden Plenum verabschiedet werden. Ziel sind eine Stärkung der Patientenrechte und eine Entlastung für die Kliniken. Dazu erklärt unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß:

„Menschen, die schwer krank im Krankenhaus liegen, haben ein Recht auf Besuch. Das ist unsere Überzeugung und wir schreiben dieses Besuchsrecht deshalb jetzt gesetzlich fest. In der Corona-Pandemie mussten wir erleben, dass Kliniken in dem Zwiespalt zwischen den geltenden rechtlichen Vorgaben der  Coronaschutzverordnung und dem Anspruch der Patienten auf gesellschaftliche Teilhabe und Besuche von Angehörigen hin- und hergerissen waren. Für die Zukunft sorgen wir für Klarheit und schaffen so auch Handlungssicherheit für die Krankenhäuser, die in Krisensituationen mit hohem Ansteckungsrisiko wie einer Pandemie eine gewaltige Verantwortung zu schultern haben. Für uns ist klar: Es darf nie wieder dazu kommen, dass Menschen in Kliniken einsam sterben!

Eine weitere Erfahrung, die in unsere Gesetzesänderung einfließt, ist, dass wir Patientenakten besonders schützen müssen. In der Vergangenheit hat es in NRW Fälle gegeben, wo Patientenakten in einer geschlossenen Klinik zurückblieben. Das ist unmöglich – Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf den Schutz ihrer sensiblen Gesundheitsdaten. Deshalb regeln wir die verantwortliche Archivierung der Akten nicht nur rechtlich, sondern wollen auch über einen Fonds die Finanzierung sicherstellen.

Zudem wollen wir für jedes Krankenhaus ein standardisiertes Verfahren für die Erstaufnahme einführen, bei dem der Vorrang von Notfällen rasch begutachtet und festgestellt werden kann. So kommen die Patienten direkt und schnell da an, wo ihnen geholfen wird.

Um das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Krankenhaus zu verbessern und zu stärken, machen wir Patientenfürsprecher für die Kliniken rechtlich verpflichtend.“

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