Die schweren Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben uns in Nordrhein-Westfalen schmerzhaft und deutlich vor Augen geführt: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Kinder sicher und behütet aufwachsen. Es braucht eine politische Kraftanstrengung, um unsere Kleinsten zu schützen. Wir haben schon viel erreicht in den vergangenen Jahren – aber sind noch lange nicht am Ende.
Inzwischen wurde die Zahl der Missbrauchsfahnderinnen und -fahnder bei der NRW-Polizei auf 400 vervier-, beim Landeskriminalamt sogar verfünffacht – damit hat Kindesmissbrauch bei der Kripo den gleichen Stellenwert wie Mord. Diese Ermittlerinnen und Ermittler leisten herausragende Arbeit am menschlichen Abgrund – für die sie mittlerweile auf Antrag der NRW-Koalition monatlich 300 Euro als Erschwerniszulage und ausdrückliche Anerkennung der Landespolitik erhalten. Auch in moderne Auswertetechnik wurde kräftig investiert. Künftig soll zudem Künstliche Intelligenz helfen, Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet aufzuspüren. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) hat eine eigene Task Force „Netzkonnexer Kindesmissbrauch“ gegründet, deren Spezialisten die Täter im Internet mit Hackermethoden verfolgen.
Im Landtag wurde im April-Plenum einstimmig das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Mit dem Kinderschutzgesetz schafft Nordrhein-Westfalen einen tragfähigen Sockel für einen starken Kinderschutz und untermauert seine Rolle als Pionier in Deutschland. Dieses Gesetz wird Signalwirkung haben und hoffentlich auch über unser Land hinaus Impulse geben, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch besser zu schützen.
Das Gesetz ist ein Beleg dafür, dass die NRW-Koalition hinschaut und zuhört. Viele Praktikerinnen und Praktiker haben uns gespiegelt, dass sie sich mehr Austausch mit anderen Akteuren des Kinderschutzes vor Ort wünschen. Wir schreiben diese Netzwerke jetzt rechtlich fest, weil es wichtig ist, alle Erkenntnisse über ein Kind oder eine Familie zusammenzuführen, um das Ausmaß einer Gefährdung zu bewerten. Um im Ernstfall effektiv helfen zu können, brauchen die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe klare Verfahrensstandards, die wir ihnen mit dem Gesetz an die Hand geben. Ganz wichtig sind mir die Schutzkonzepte, die Einrichtungen selbst erarbeiten sollen und die sicherstellen werden, dass das Thema präsent ist. Im parlamentarischen Beratungsverfahren gab es ein durchweg positives Echo aus der Praxis. Für die Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sie vor jeglichem Leid bewahren wollen, ist dieses Gesetz so wichtig. Wir stärken die Kinder- und Jugendhilfe, indem wir einen beispiellosen Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung auf den Weg bringen. Das Kinderschutzgesetz ist ein Fundament, auf das wir aufbauen können. Aber uns ist überdeutlich bewusst: Wir sind nicht am Ziel. Vermutlich werden wir es nie sein, wenn das Ziel ist, dass kein Kind mehr Misshandlung und Missbrauch erdulden muss. Deshalb haben wir in einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zum Gesetz eine Innovationsklausel eingefügt, um vor Ort innovative Konzepte im Kinderschutz erproben zu können. Wir denken den Kinderschutz in die Zukunft und stellen uns der Herausforderung gemeinsam. Es ist ein starkes Zeichen, dass unser Kinderschutzgesetz einstimmig verabschiedet wurde.
Bereits Anfang des Jahres 2022 hat der Landtag auf Inititative der NRW-Koalition das Gesetz zum interkollegialen Austausch von Kinderärzten verabschieden. Dieses Gesetz erlaubt Ärzten schon beim Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch ihre Schweigepflicht zu brechen. So wollen wir das Ärztehopping gewalttätiger Eltern unterbinden.
Erfolgreich hat sich die NRW-Koalition auf Bundesebene für eine Verschärfung des Strafrechts bei Missbrauch und dem Geschäft mit dessen Darstellung eingesetzt. Auch unsere Initiative für ein Verbot von Kindersexpuppen, die kleinen Mädchen oder Jungen nachempfunden sind, fand große Zustimmung im Bundesrat.
Die Täter sind im Fadenkreuz der NRW-Politik. Das ist wichtig, aber nur ein Baustein. Im Mittelpunkt müssen beim Kinderschutz eben immer die Kinder stehen. In Nordrhein-Westfalen arbeitet deshalb eine Interministerielle Arbeitsgruppe quer durch die politischen Ressorts an dem Thema und hat ein detailliertes Maßnahmenkonzept vorgelegt. Durch die neu eingesetzte Kinderschutzkommission wurde das wichtige Thema auch dauerhaft im Landtag verankert.
Kinderschutz vom Kind aus gedacht – dieses Prinzip zeigt bereits Erfolge: So haben wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion beschlossen, Rechte der Kinder im Strafverfahren zu stärken – zum Beispiel durch kindgerechte Wartezonen in Gerichten, die den kleinen Zeugen die Angst nehmen und verhindern, dass sie ihrem Peiniger noch einmal über den Weg laufen. Zudem wollen wir die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken, um sie vor Annäherungsversuchen erwachsener Täter im Netz zu schützen.
Wir sind mit unserer Strategie auf dem richtigen Weg, das zeigen uns die Ermittlungserfolge. Mit mehr Ermittlern, IT-Spezialisten bei der Polizei, der Task Force Staatsanwaltschaft und mit der rechtsmedizinischen Expertise des Kompetenzzentrums Kinderschutz decken wir mehr von dem Grauen auf, das im Verborgenen seit jeher geschieht.
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