„430 Millionen Euro gehen direkt an die NRW-Kommunen“

27.04.2022
Heike Wermer und Olaf Lehne zur 1:1-Weiterleitung der Bundesmittel für Flüchtlingskosten

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat am heutigen Mittwoch in einer Sondersitzung beschlossen, dass Nordrhein-Westfalen die Bundesmittel für die Flüchtlingskosten, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht werden, direkt und in voller Höhe an die Kommunen weiterleitet. Mehr als 430 Millionen Euro stehen der kommunalen Familie so zusätzlich zur Verfügung. Dazu erklären unsere integrationspolitische Sprecherin Heike Wermer und unser finanzpolitischer Sprecher Olaf Lehne:

„Nordrhein-Westfalen hat die Arme weit geöffnet und bereits eine deutlich sechsstellige Zahl von Menschen aus der Ukraine willkommen geheißen. Für uns gilt ohne Wenn und Aber: Wer vor Putins bestialischem Angriff fliehen muss, der wird bei uns Zuflucht und Sicherheit finden. Deshalb müssen wir unseren Kommunen dabei helfen, die Flüchtlinge gut und umfassend zu versorgen. Das tun wir als Land, indem im Haushalt 2022 bereits 1,6 Milliarden Euro für diese Zwecke bereitstehen. Und das tun wir jetzt auch, indem wir die Bundesmittel 1:1 an unsere kommunale Familie weitergeben.

Das ist keinesfalls selbstverständlich: Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte die Integrationspauschale des Bundes im Zuge der Flüchtlingskrise 2016 komplett in ihrem Landeshaushalt verschwinden lassen. Auch jetzt trägt das Land immense eigene Kosten durch den Aufbau von Sammelunterkünften. Zudem fällt vor dem Wechsel der Geflüchteten in die Sozialhilfe für NRW ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag an Mehrausgaben für die Pauschalen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an. Doch die volle Solidarität mit unseren Kommunen ist der NRW-Koalition wichtig. Aufrechnerei hat für uns keine Priorität, wir wollen handeln. Mit dem heutigen Beschluss kann das Land vorschießen und die mehr als 430 Millionen Euro sofort noch vor Eingang des Geldes aus Berlin dorthin geben, wo sie gebraucht werden. So ermöglichen wir unseren Städten und Gemeinden, ihrer großen Verantwortung gerecht zu werden, die sie für die Schutzsuchenden aus der Ukraine tragen.“

Hintergrund:

Bund und Länder haben sich am 7. April über Finanzierungsfragen der Flüchtlingsaufnahme geeinigt. Zum 1. Juni erhalten die geflüchteten Menschen aus der Ukraine Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe). Bis dahin zahlt das Land nach dem NRW-Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für sie. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro bei ihren Mehrkosten, davon erhält NRW: 107,7 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft in den Kommunen, 107,7 Millionen Euro für die bisherigen Lebenshaltungskosten der ukrainischen Flüchtlinge sowie 215,4 Millionen Euro für die Kosten der Länder etwa für Beschulung, Kinderbetreuung und Gesundheit. Am 13. April hat das Landeskabinett in einer Sondersitzung entschieden, diese Gelder  in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Dazu war der aktuelle Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses notwendig.